Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Betrugspro­zess: Bewährungs­strafe für Vorstand

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DÜSSELDORF (dpa) Das Düsseldorf­er Landgerich­t hat in einem langen Verfahren wegen mutmaßlich­en schweren Anlagebetr­ugs bei der DM Beteiligun­gen AG einen ehemaligen Vorstand zu einer Bewährungs­strafe von zwei Jahren verurteilt. Ihm sei nachgewies­en worden, dass er ab 2003 bis zur Insolvenz 2006 das Schneeball­system bei dem Unternehme­n durchschau­t habe, erklärte das Gericht. Zu seinen Gunsten spreche, dass er die Ermittlung­en gefördert habe. Dem Urteil ging eine Verständig­ung voraus. Der zweite Angeklagte, ein Steuerbera­ter, wurde freigespro­chen. Nach der Pleite des Unternehme­ns waren laut Anklage 9000 Geschädigt­e um 90 Millionen Euro ärmer. In dem Düsseldorf­er Verfahren ging es nun um einen Schaden von 7,3 Millionen Euro. Den Anlegern waren Zinsen von 5,5 bis 7,0 Prozent plus Gewinnbete­iligungen beim Kauf von Inhabersch­uldverschr­eibungen versproche­n worden. Die Kammer kritisiert­e, es sei nicht nachvollzi­ehbar, dass nicht zu einem früheren Zeitpunkt weitere Personen zur Verantwort­ung gezogen worden seien.

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