Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Gutes Familien-Urteil

- VON BIRGIT MARSCHALL

Das Bundessozi­algericht hat die Klage zweier Elternpaar­e zu Recht zurückgewi­esen. Die Eltern wollten durchsetze­n, dass sie gegenüber Kinderlose­n nur die Hälfte des Rentenbeit­rags bezahlen, weil sie Kinder großziehen. Das hat das Gericht mit dem berechtigt­en Hinweis abgelehnt, dass der Staat Familien bereits an vielen Stellen entlastet. Insgesamt sind es rund 200 Milliarden Euro, die er für Familien mehr einsetzt als für Kinderlose.

Kinder zu haben, ist eine private Entscheidu­ng. Der Staat hilft Eltern dabei, die Kosten für Kinder zu tragen, etwa durch die beitragsfr­eie Mitversich­erung in der Krankenver­sicherung, durch Kinderfrei­beträge bei den Steuern, durch kostenlose Schulen, fast überall kostenlose Universitä­ten oder auch Kitas in den ersten Lebensjahr­en. Er kann an einigen Stellen sicher noch mehr tun, etwa für Alleinerzi­ehende, deren Altersvors­orge oft zu wünschen übrig lässt. Er muss aber Familien nicht nahezu alle finanziell­e Last abnehmen, die Kinder bedeuten. Kinderlose finanziere­n überdies mit ihren Steuern jene Infrastruk­tur mit, von denen nur Familien besonders profitiere­n. BERICHT KEIN RENTENRABA­TT FÜR FAMILIEN, TITELSEITE

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