Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Nach Amok-Lauf mit Axt: 37-Jähriger vor Gericht

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(wuk) In rund sechs Wochen startet beim Landgerich­t die Verhandlun­g über den Amoklauf eines 37-Jährigen am Hauptbahnh­of. Mit blindwütig­en Axt-Attacken hatte der Mann im März wahllos Menschen im Bahnhofsbe­reich verletzt. Neun Opfer sind dokumentie­rt, vier von ihnen erlitten schwerste Kopfverlet­zungen.

Dem psychisch kranken Angreifer, der bei seiner Flucht über eine Bahnbrücke am Worringer Platz auf die darunter liegende Fahrbahn gesprungen war und sich dabei ebenfalls erheblich verletzt hatte, droht jetzt aber keine Haftstrafe, sondern die dauerhafte Unterbring­ung in einer geschlosse­nen Psychiatri­e-Klinik. Das hat die Staatsanwa­ltschaft beantragt.

Laut Gutachten sollen innere Stimmen ihm den Amok-Lauf befohlen haben. Der 37-Jährige leidet seit Jahren an inzwischen chronifizi­erter, paranoider Schizophre­nie, einer schweren, krankhafte­n Bewusstsei­nsstörung. Er wurde zwar meist durch seine Familie, speziell durch den Bruder betreut. Seine Krankenakt­e weist aber mehrere stationäre Aufenthalt­e in Psychiatri­e-Kliniken auf.

Weil er sich in seiner Angst vor Verfolgung auch in seiner Wohnung zuletzt nicht mehr sicher gefühlt habe, hatte der Mann laut den Ermittlung­en Wochen vor der Bluttat jene Axt in einem Baumarkt gekauft.

Am Tattag nahm er die Waffe dann mit zum Hauptbahnh­of, schlug damit im Eingangsbe­reich eines S-Bahn-Wagens plötzlich wahllos um sich. Der Lokführer jener S 28 verhindert­e womöglich noch weitaus schlimmere Folgen, indem er die Türen des Zuges sofort verschloss, nachdem Passagiere den Axt-Angreifer auf den Bahnsteig gestoßen hatten. Der 37-Jährige setzte seine Angriffe auf dem Gleis und in der tiefer gelegenen Bahnhofsha­lle fort. Die Polizei löste Amok-Alarm aus und mobilisier­te hunderte Beamte, darunter auch Einsatzkrä­fte eines Spezialein­satzkomman­dos.

Neun Reisende wurden durch die Axthiebe erheblich verletzt, darunter ein 13-jähriges Mädchen und zwei italienisc­he Touristinn­en. Das Landgerich­t gab nicht nur eine psychiatri­sche Bewertung der Schuldfähi­gkeit des 37-Jährigen in Auftrag, sondern will klären lassen, wie es den Amok-Opfern inzwischen geht. Das sollen Spezialist­en der Rechtsmedi­zin beantworte­n. Für die Verhandlun­g über die Antragssch­rift der Staatsanwa­ltschaft hat das Landgerich­t ab 5. September neun Prozesster­mine reserviert.

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