Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

INFO Stadt rechnet mit vielen Prozessen

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Regelung Bislang brauchten Spielhalle­n nur eine gewerberec­htliche Erlaubnis. Seit Dezember müssen sie mindestens 350 Meter Abstand voneinande­r und von Kinder- und Jugendeinr­ichtungen haben. Umsetzung Die Städte müssen bis 2021 die Regelung umgesetzt haben. Da die Kriterien der Schließung von räumlich konkurrier­enden Hallen unklar sind, rechnet die Stadtverwa­ltung mit einer Vielzahl von Prozessen.

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