Vollverschleiert zur Schule
Verfassungsschutz wegen Zehntklässlerin im Kreis Osnabrück eingeschaltet
Die Direktorin versucht vergeblich, das Mädchen umzustimmen. Bisher sei der Schulfrieden aber nicht gestört worden.
BELM/HANNOVER – Der Fall einer vollverschleierten Schülerin des Sekundarbereichs I an der Johannes-Vinke-Schule in Belm (Landkreis Osnabrück) schlägt in Niedersachsen hohe Wellen. Der Verfassungsschutz ist eingeschaltet.
Während die Direktorin und das Kultusministerium bestätigten, dass alle Versuche gescheitert seien, das Mädchen zum Ablegen des Nikabs zu überreden, spricht der CDU-Innenpolitiker Jens Nacke von einem „abenteuerlichen Vorgang“. „Da kann man nur den Kopf schütteln. Eine Vollverschleierung kann in den Schulen nicht geduldet werden“, sagte er der Ð. „Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) muss sich erklären“, fordert der Oppositionspolitiker, der das Tragen einer Nikab in Schulen, vor Gericht und in öffentlichen Gebäuden entschieden ablehnt.
Der Vorgang beschäftigt die Landesbehörden schon seit Monaten. Innen-Staatssekretär Stephan Manke hat einen ausführlichen Bericht für den Landtagspräsidenten sowie Verfassungsschutz-Ausschuss und Kultus-Ausschuss verfasst. Die Zehntklässlerin trage seit dem Schuljahr 2013/14 einen Nikab. Das Verhalten sei „in Beratungsgesprächen thematisiert worden“, bestätigt Staatssekretär Manke. Die Schule toleriere jedoch, dass das Mädchen weiter vollverschleiert den Unterricht besuche, „um der Schülerin den Schulabschluss zu ermöglichen, und weil es bisher zu keinen Störungen des Schulfriedens gekommen ist“.
„Die niedersächsische Landesschulbehörde ist damit beauftragt, diesbezüglich die Schule weiter zu beraten und zu unterstützen mit dem Ziel, eine Verhaltensänderung bei der Schülerin zu bewirken“, heißt es in einer Stellungnahme des Kultusministeriums.
Erst im August hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück den Ausschluss einer Nikab tragenden Abendschülerin vom Unterricht bestätigt. Die 18-Jährige wollte nicht auf den Schleier verzichten.
Im Unterschied zur Abendschülerin fällt die Nikab-Trägerin in Belm noch unter die Schulpflicht. Daher kann die Schule in diesem Fall die Schülerin nicht vom Unterricht ausschließen.