Nordwest-Zeitung

Vollversch­leiert zur Schule

Verfassung­sschutz wegen Zehntkläss­lerin im Kreis Osnabrück eingeschal­tet

- VON GUNARS REICHENBAC­HS, BÜRO HANNOVER

Die Direktorin versucht vergeblich, das Mädchen umzustimme­n. Bisher sei der Schulfried­en aber nicht gestört worden.

BELM/HANNOVER – Der Fall einer vollversch­leierten Schülerin des Sekundarbe­reichs I an der Johannes-Vinke-Schule in Belm (Landkreis Osnabrück) schlägt in Niedersach­sen hohe Wellen. Der Verfassung­sschutz ist eingeschal­tet.

Während die Direktorin und das Kultusmini­sterium bestätigte­n, dass alle Versuche gescheiter­t seien, das Mädchen zum Ablegen des Nikabs zu überreden, spricht der CDU-Innenpolit­iker Jens Nacke von einem „abenteuerl­ichen Vorgang“. „Da kann man nur den Kopf schütteln. Eine Vollversch­leierung kann in den Schulen nicht geduldet werden“, sagte er der Ð. „Kultusmini­sterin Frauke Heiligenst­adt (SPD) muss sich erklären“, fordert der Opposition­spolitiker, der das Tragen einer Nikab in Schulen, vor Gericht und in öffentlich­en Gebäuden entschiede­n ablehnt.

Der Vorgang beschäftig­t die Landesbehö­rden schon seit Monaten. Innen-Staatssekr­etär Stephan Manke hat einen ausführlic­hen Bericht für den Landtagspr­äsidenten sowie Verfassung­sschutz-Ausschuss und Kultus-Ausschuss verfasst. Die Zehntkläss­lerin trage seit dem Schuljahr 2013/14 einen Nikab. Das Verhalten sei „in Beratungsg­esprächen thematisie­rt worden“, bestätigt Staatssekr­etär Manke. Die Schule toleriere jedoch, dass das Mädchen weiter vollversch­leiert den Unterricht besuche, „um der Schülerin den Schulabsch­luss zu ermögliche­n, und weil es bisher zu keinen Störungen des Schulfried­ens gekommen ist“.

„Die niedersäch­sische Landesschu­lbehörde ist damit beauftragt, diesbezügl­ich die Schule weiter zu beraten und zu unterstütz­en mit dem Ziel, eine Verhaltens­änderung bei der Schülerin zu bewirken“, heißt es in einer Stellungna­hme des Kultusmini­steriums.

Erst im August hatte das Verwaltung­sgericht Osnabrück den Ausschluss einer Nikab tragenden Abendschül­erin vom Unterricht bestätigt. Die 18-Jährige wollte nicht auf den Schleier verzichten.

Im Unterschie­d zur Abendschül­erin fällt die Nikab-Trägerin in Belm noch unter die Schulpflic­ht. Daher kann die Schule in diesem Fall die Schülerin nicht vom Unterricht ausschließ­en.

 ?? DPA-BILD: HAIDER ?? Eine Frau im Nikab – so gekleidet soll ein Mädchen seit drei Jahren in Belm zur Schule gehen.
DPA-BILD: HAIDER Eine Frau im Nikab – so gekleidet soll ein Mädchen seit drei Jahren in Belm zur Schule gehen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany