VERBRAUCHERURTEIL
EINNAHMEN durch eine „heilberufliche Tätigkeit“sind von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit. Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass diese Befreiung auch medizinische Labortests betrifft, die als „heilberufliche Tätigkeit“anzusehen sind, wenn sie von Ärzten oder Heilpraktikern angeordnet wurden (Niedersächsisches FG, 16 K 340/12). wb