Nordwest-Zeitung

VERBRAUCHE­RURTEIL

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EINNAHMEN durch eine „heilberufl­iche Tätigkeit“sind von der Zahlung der Umsatzsteu­er befreit. Das Niedersäch­sische Finanzgeri­cht hat entschiede­n, dass diese Befreiung auch medizinisc­he Labortests betrifft, die als „heilberufl­iche Tätigkeit“anzusehen sind, wenn sie von Ärzten oder Heilprakti­kern angeordnet wurden (Niedersäch­sisches FG, 16 K 340/12). wb

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