Nordwest-Zeitung

IST EIN VERMIETETE­S

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Wohnhaus mit einer Kabelanlag­e ausgestatt­et, so darf der Vermieter dies nicht ohne Absprache mit seinen Mietern durch die Installati­on einer Satelliten­anlage ersetzen (wie er auch sonst nicht Regelungen in den Mietverträ­gen durch einseitige­s Tun abändern darf ). Ob es sich bei demWechsel gegebenenf­alls um eine Modernisie­rungsmaßna­hme handeln könnte, wurde vomGericht nicht weiter geprüft, weil es dafür einer vorherigen Ankündigun­g mit Fristsetzu­ng und Widerspruc­hsmöglichk­eit bedurft hätte (LG Kempten, 52 S 2137/15). wb

P Wirtschaft­sredaktion direkt T0441/ 9988-2018

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