IST EIN VERMIETETES
Wohnhaus mit einer Kabelanlage ausgestattet, so darf der Vermieter dies nicht ohne Absprache mit seinen Mietern durch die Installation einer Satellitenanlage ersetzen (wie er auch sonst nicht Regelungen in den Mietverträgen durch einseitiges Tun abändern darf ). Ob es sich bei demWechsel gegebenenfalls um eine Modernisierungsmaßnahme handeln könnte, wurde vomGericht nicht weiter geprüft, weil es dafür einer vorherigen Ankündigung mit Fristsetzung und Widerspruchsmöglichkeit bedurft hätte (LG Kempten, 52 S 2137/15). wb
P Wirtschaftsredaktion direkt T0441/ 9988-2018