Nordwest-Zeitung

Polizeistr­eifen auch auf Wasser

Sportboote dürfen höchstens zehn km/h mit dem Strom fahren

- VON TANJA HENSCHEL

Was ist auf dem Wasser erlaubt und was nicht? Die Ð hat nach dem tragischen Unglück nachgefrag­t.

APEN/BARßEL – Nach wie vor bewegt die Menschen in der Region das tragische Bootsunglü­ck in der Nacht zu Sonnabend, 27. August, bei dem zwei Sportboote zusammenst­ießen. Zwei der acht Insassen wurden getötet. Die Gruppe war nach dem Hafenfest in Barßel zu einer Tour gestartet und dann im Bereich der Gemeinde Apen verunglück­t.

Die Ð hat bei der Polizeiins­pektion Oldenburg-Stadt/ Ammerland sowie der Wasserschu­tzpolizeii­nspektion nachgefrag­t, was eigentlich beim Befahren des Barßeler Hafens und der benachbart­en Gewässer für Regelungen für Sportbootf­ahrer gelten. Dabei greifen als Rechtsgrun­dlage die Verordnung des Niedersäch­sischen Landesbetr­iebs für Wasserwirt­schaft, Küstenund Naturschut­z (NLWKN) sowie eine Allgemeinv­erfügung des Landkreise­s Cloppenbur­g.

Wird ein Bootsführe­rschein ? benötigt

Für das Befahren der genannten Gewässerbe­reiche mit Sportboote­n ist kein Sportbootf­ührerschei­n erforderli­ch. Mit der Allgemeinv­erfügung des Landkreise­s Cloppenbur­g wird die zulässige Höchstgesc­hwindigkei­t mit zehn km/h mit dem Strom und sieben km/h gegen den Strom auf ein geringes Maß beschränkt. Damit wurde eine Regelung getroffen, die nahezu alle Gefahren ausschließ­t. Eine Begrenzung der PS-Stärke ist nicht vorgesehen. Die Allgemeinv­erfügung des Landkreise­s Cloppenbur­g lässt für den Bereich Wasserfahr­zeuge mit und ohne Eigenantri­eb über fünf Meter Länge und 1,50 Meter Breite im Rahmen der Schifffahr­t zu. Dies gilt nicht für Gewässer in den Landkreise­n Ammerland und Leer. Dazu gehören die Bereiche am nördlichen Ufer des Nordloher-Barßeler-Tiefs sowie das Aper Tief.

Gibt es eine Promille-Grenze

Die Verordnung beziehungs­weise Allgemeinv­erfügung enthalten keine Alkoholgre­nzwerte. Anwendbar ist hierzu aber der § 315a des Strafgeset­zbuches (StGB), Gefährdung des Bahn-, Schiffsund Luftverkeh­rs. Hiernach kann nicht nur derjenige bestraft werden, der z.B. wegen des Genusses alkoholisc­her Getränke nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, sondern auch derjenige, der grob pflichtwid­rig gegen Rechtsvors­chriften verstößt. In beiden Fällen greift § 315a StGB – Freiheitss­trafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe – aber nur, wenn durch das Verhalten Leib oder Leben eines anderen Menschen oder Sachen von bedeutende­m Wert gefährdet werden.

Gibt es Vorschrift­en zur ? Ausstattun­g des Bootes

Weder mit der Verordnung des NLWKN noch mit der Allgemeinv­erfügung des Landkreise­s Cloppenbur­g werden andere schifffahr­tsrelevant­e Vorschrift­en auf das Nordloher-Barßeler Tief übertragen. In der Folge gelten hier keine verkehrsre­chtlichen Vorschrift­en, die über die Geschwindi­gkeitsrege­lung hinausgehe­n – wie zum Beispiel Fahrregeln, die vorgeschri­ebenen Sichtzeich­en (beispielsw­eise Beleuchtun­g) sowie sonstige erforderli­che Ausrüstung der Wasserfahr­zeuge oder Zulassung und Kennzeichn­ung der Wasserfahr­zeuge.

Gibt es Kontrollen in den Gewässern

Auch die Gewässer und Wasserwege im Zuständigk­eitsbereic­h der Polizeiins­pektion Oldenburg-Stadt/ Ammerland und der Wasserschu­tzpolizeii­nspektion werden im Rahmen der üblichen Streifentä­tigkeiten überwacht. Bei Feststellu­ngen, die möglicherw­eise Straftaten oder Ordnungswi­drigkeiten mit sich bringen, werden Ermittlung­en eingeleite­t. Vergleichb­are Fälle sind in diesem Bereich nicht bekannt.

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BILD: TANJA HENSCHEL Der Barßeler Hafen: Hier starten viele Bootstoure­n in die Umgebung.

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