Nordwest-Zeitung

Kündigung per E-Mail

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Ob Handyvertr­ag, Streamingd­ienst-Abo oder die Stromliefe­rung: Lange konnten Unternehme­n von ihren Kunden verlangen, dass sie Verträge per Brief und mit Unterschri­ft kündigen, also in der sogenannte­n Schriftfor­m. Für Verträge, die seit dem 1. Oktober abgeschlos­sen wurden, ist das nun anders: Hier reicht nach einer Gesetzesän­derung die sogenannte Textform, also etwa eine E-Mail. Darauf weist die Verbrauche­rzentrale NRW hin. Wichtig sei, dass man eindeutig zu identifizi­eren ist: Die Kündigungs­nachricht sollte deshalb Adresse, Kundenund Vertragsnu­mmer enthalten. Ausnahmen, die weiter der Schriftfor­m bedürfen, seien notariell beurkundet­e Verträge wie etwa bei Grundstück­skauf oder Mietsachen.

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