Kündigung per E-Mail
Ob Handyvertrag, Streamingdienst-Abo oder die Stromlieferung: Lange konnten Unternehmen von ihren Kunden verlangen, dass sie Verträge per Brief und mit Unterschrift kündigen, also in der sogenannten Schriftform. Für Verträge, die seit dem 1. Oktober abgeschlossen wurden, ist das nun anders: Hier reicht nach einer Gesetzesänderung die sogenannte Textform, also etwa eine E-Mail. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Wichtig sei, dass man eindeutig zu identifizieren ist: Die Kündigungsnachricht sollte deshalb Adresse, Kundenund Vertragsnummer enthalten. Ausnahmen, die weiter der Schriftform bedürfen, seien notariell beurkundete Verträge wie etwa bei Grundstückskauf oder Mietsachen.