Gericht verfügt Räumung der Kudamm-Bühnen
Investor plant Sanierung des Berliner Areals – Revision angekündigt
BERLIN/DPA – Die beiden traditionsreichen Kudamm-Bühnen müssen einer Gerichtsentscheidung zufolge ihr Stammhaus im alten Berliner Westen räumen. Eine Zivilkammer des Landgerichts erklärte am Dienstag in erster Instanz die Räumungsklage eines Investors für rechtens. Der Theaterbetreiber habe seit März 2013 bis zur Kündigung in 2015 keine Betriebskosten mehr gezahlt, sagte Richter Siegfried Sommerfeld zur Begründung.
Der Rechtsanwalt von Theater und Komödie am Kurfürstendamm, Reiner Geulen, kündigte Revision an. Das dürfte seiner Einschätzung nach einen Aufschub von einem bis zu eineinhalb Jahren bedeuten. Es sei „völlig klar, dass wir unter keinen Umständen den Kurfürstendamm räumen werden“.
Der Investor plant eine Sanierung des Areals und will dafür die beiden Theater abreißen. Die Betreiber der Bühnen wehren sich gegen ein neues Theater im Keller.
Im Prozess ging es vor allem um die Frage, ob der Investor überhaupt Räumungsklage einreichen darf. Richter Sommerfeld erklärte, er gehe davon aus, dass die Firma nach luxemburgischem Recht wirksam gegründet und in das Handelsregister eingetragen sei. Damit habe sie das Recht, auf Räumung zu klagen.