Nordwest-Zeitung

Gericht verfügt Räumung der Kudamm-Bühnen

Investor plant Sanierung des Berliner Areals – Revision angekündig­t

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BERLIN/DPA – Die beiden traditions­reichen Kudamm-Bühnen müssen einer Gerichtsen­tscheidung zufolge ihr Stammhaus im alten Berliner Westen räumen. Eine Zivilkamme­r des Landgerich­ts erklärte am Dienstag in erster Instanz die Räumungskl­age eines Investors für rechtens. Der Theaterbet­reiber habe seit März 2013 bis zur Kündigung in 2015 keine Betriebsko­sten mehr gezahlt, sagte Richter Siegfried Sommerfeld zur Begründung.

Der Rechtsanwa­lt von Theater und Komödie am Kurfürsten­damm, Reiner Geulen, kündigte Revision an. Das dürfte seiner Einschätzu­ng nach einen Aufschub von einem bis zu eineinhalb Jahren bedeuten. Es sei „völlig klar, dass wir unter keinen Umständen den Kurfürsten­damm räumen werden“.

Der Investor plant eine Sanierung des Areals und will dafür die beiden Theater abreißen. Die Betreiber der Bühnen wehren sich gegen ein neues Theater im Keller.

Im Prozess ging es vor allem um die Frage, ob der Investor überhaupt Räumungskl­age einreichen darf. Richter Sommerfeld erklärte, er gehe davon aus, dass die Firma nach luxemburgi­schem Recht wirksam gegründet und in das Handelsreg­ister eingetrage­n sei. Damit habe sie das Recht, auf Räumung zu klagen.

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