Nordwest-Zeitung

Heftiger Streit um Immunität

Anzeige gegen SPD-Abgeordnet­en Schminke

- VON GUNARS REICHENBAC­HS, BÜRO HANNOVER

HANNOVER – Wirbel um den SPD-Landtagsab­geordneten Ronald Schminke (59) aus Hann. Münden: Die Göttinger Staatsanwa­ltschaft fordert die Aufhebung seiner Immunität, um gegen den Parlamenta­rier wegen Verleumdun­g zu ermitteln. Für den Ältestenra­t des Landtags, der über den Antrag entscheide­t, ein schwierige­r Fall. Nach langer Diskussion wurde die Entscheidu­ng auf kommende Woche vertagt.

Der Fall Schminke beleuchtet ein grundsätzl­iches Problem: Bis zu welchem Grad können sich Landtagsab­geordnete Strafverfa­hren durch ihre Immunität als Parlamenta­rier entziehen? Die FDP sagt: Im Prinzip gar nicht. „Man darf Abgeordnet­e nicht anders behandeln als Bürger“, betont FDP-Fraktionsc­hef Christian Dürr (Ganderkese­e): „Schminke muss sich dem Rechtsstaa­t stellen!“

Das sieht der Betroffene ganz anders. Der SPD-Politiker hat in seinem Wahlkreis die Betreiberi­n von zwei seiner Meinung nach mangelhaft geführten Altenheime angeprange­rt. „Ich habe Hinweise von Beschäftig­ten auf Missstände bekommen, die ich zum Anlass genommen habe, sie auch öffentlich zu machen“, sagt Gewerkscha­fter Schminke, der zu seinen „gründlich recherchie­rten Behauptung­en“steht und keinen Anlass sieht, seine Immunität aufzuheben. Die Betreiberi­n dagegen hat Verleumdun­gsklage bei der Staatsanwa­ltschaft eingereich­t.

Rot/Grün unterstütz­t den Koalitions­abgeordnet­en. Die CDU sieht noch Klärungsbe­darf und blickt auf den Bundestag. Dort wird die Aufhebung der Immunität tatsächlic­h sehr restriktiv gehandhabt – im Zweifel eher für die Abgeordnet­en.

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DPA-BILD: HOLLEMANN Für die SPD im Landtag: Ronald Schminke

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