Heftiger Streit um Immunität
Anzeige gegen SPD-Abgeordneten Schminke
HANNOVER – Wirbel um den SPD-Landtagsabgeordneten Ronald Schminke (59) aus Hann. Münden: Die Göttinger Staatsanwaltschaft fordert die Aufhebung seiner Immunität, um gegen den Parlamentarier wegen Verleumdung zu ermitteln. Für den Ältestenrat des Landtags, der über den Antrag entscheidet, ein schwieriger Fall. Nach langer Diskussion wurde die Entscheidung auf kommende Woche vertagt.
Der Fall Schminke beleuchtet ein grundsätzliches Problem: Bis zu welchem Grad können sich Landtagsabgeordnete Strafverfahren durch ihre Immunität als Parlamentarier entziehen? Die FDP sagt: Im Prinzip gar nicht. „Man darf Abgeordnete nicht anders behandeln als Bürger“, betont FDP-Fraktionschef Christian Dürr (Ganderkesee): „Schminke muss sich dem Rechtsstaat stellen!“
Das sieht der Betroffene ganz anders. Der SPD-Politiker hat in seinem Wahlkreis die Betreiberin von zwei seiner Meinung nach mangelhaft geführten Altenheime angeprangert. „Ich habe Hinweise von Beschäftigten auf Missstände bekommen, die ich zum Anlass genommen habe, sie auch öffentlich zu machen“, sagt Gewerkschafter Schminke, der zu seinen „gründlich recherchierten Behauptungen“steht und keinen Anlass sieht, seine Immunität aufzuheben. Die Betreiberin dagegen hat Verleumdungsklage bei der Staatsanwaltschaft eingereicht.
Rot/Grün unterstützt den Koalitionsabgeordneten. Die CDU sieht noch Klärungsbedarf und blickt auf den Bundestag. Dort wird die Aufhebung der Immunität tatsächlich sehr restriktiv gehandhabt – im Zweifel eher für die Abgeordneten.