Nordwest-Zeitung

Familie fühlt sich von „Flugkraft“betrogen

Es geht um 12 000 Euro für eine Delfinther­apie – Anonyme Anzeige gegen Gesellscha­ft

- VON CARSTEN BICKSCHLAG REDAKTION FRIESOYTHE

Mit dem Geld sollte ein Junge in die USA reisen. Die Staatsanwa­ltschaft prüft die Vorwürfe.

STRÜCKLING­EN – Schwere Vorwürfe gegen „Flugkraft“. Die gemeinnütz­ige Gesellscha­ft aus Strückling­en (Kreis Cloppenbur­g), die krebskrank­e Menschen unterstütz­t und begleitet, soll einer Familie Spendengel­der vorenthalt­en haben. Nach Ð -Informatio­nen soll es sich um einen Betrag von 12 000 Euro eines anonymen Spenders handeln, der nur zum Teil für eine Delfinther­apie für einen schwer kranken Jungen namens Carl (5) aus Leer verwendet wurde.

Die Staatsanwa­ltschaft Oldenburg hat die Ermittlung­en gegen Flugkraft wegen des Anfangsver­dachts auf Untreue aufgenomme­n. Wie Erster Staatsanwa­lt Martin Rüppell auf Nachfrage dieser Zeitung bestätigte, sei das Verfahren nach einer anonymen Anzeige eingeleite­t worden.

Konkret soll es darum gehen, dass der Junge aus Leer eine Delfinther­apie in den USA bekommen sollte. Dafür habe der Spender den Betrag in Höhe von 12 000 Euro an Flugkraft gezahlt. Doch der Fünfjährig­e konnte die lange Reise aus gesundheit­lichen Gründen nicht antreten. Stattdesse­n wurde ihm eine Delfinther­apie auf Mallorca ermöglicht. Dafür habe Flugkraft Kosten in Höhe von 2600 Euro übernommen.

Die Eltern des Kindes seien aber der Meinung, dass ihrem Sohn auch der Rest der Summe zustehen würde. So jedenfalls hätte es die Geschäftsf­ührerin von Flugkraft, Marina Proksch-Park aus Bredehorn, auch zugesagt, sagte die Großmutter von Carl, Elfie Schröder. Das gehe auch aus einem Chatverlau­f zwischen der Geschäftsf­ührerin und der Familie hervor.

„Richtig ist, dass unsere Mandantin für eine Reise nach Mallorca der Familie von Carl 2600 Euro gezahlt hatte. Die Spende ist dann – auch auf ausdrückli­chen Wunsch und im Auftrage des Spenders – für eine Delfinther­apie eines andere schwer erkrankten Kindes verwendet worden“, teilte Rechtsanwa­lt Tobias Beckmann aus Ramsloh im Namen von Porksch-Park mit. Sofern die Familienan­gehörigen der Ansicht seien, dass der Familie von Carl das nicht verbraucht­e Geld zustehen würde, auch wenn die Therapie in den USA nicht durchgefüh­rt wurde, sei Folgendes entgegenzu­halten: „Flugkraft ist hierzu weder rechtlich verpflicht­et, und darüber hinaus ist Flugkraft stets an die Zweckgebun­denheit der Spende in Absprache mit dem Spender gebunden.“

Die Staatsanwa­ltschaft wird diesen Sachverhal­t jetzt prüfen. Vor Ende des Jahres sei aber kaum mit einem Ergebnis zu rechnen.

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