Familie fühlt sich von „Flugkraft“betrogen
Es geht um 12 000 Euro für eine Delfintherapie – Anonyme Anzeige gegen Gesellschaft
Mit dem Geld sollte ein Junge in die USA reisen. Die Staatsanwaltschaft prüft die Vorwürfe.
STRÜCKLINGEN – Schwere Vorwürfe gegen „Flugkraft“. Die gemeinnützige Gesellschaft aus Strücklingen (Kreis Cloppenburg), die krebskranke Menschen unterstützt und begleitet, soll einer Familie Spendengelder vorenthalten haben. Nach Ð -Informationen soll es sich um einen Betrag von 12 000 Euro eines anonymen Spenders handeln, der nur zum Teil für eine Delfintherapie für einen schwer kranken Jungen namens Carl (5) aus Leer verwendet wurde.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat die Ermittlungen gegen Flugkraft wegen des Anfangsverdachts auf Untreue aufgenommen. Wie Erster Staatsanwalt Martin Rüppell auf Nachfrage dieser Zeitung bestätigte, sei das Verfahren nach einer anonymen Anzeige eingeleitet worden.
Konkret soll es darum gehen, dass der Junge aus Leer eine Delfintherapie in den USA bekommen sollte. Dafür habe der Spender den Betrag in Höhe von 12 000 Euro an Flugkraft gezahlt. Doch der Fünfjährige konnte die lange Reise aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten. Stattdessen wurde ihm eine Delfintherapie auf Mallorca ermöglicht. Dafür habe Flugkraft Kosten in Höhe von 2600 Euro übernommen.
Die Eltern des Kindes seien aber der Meinung, dass ihrem Sohn auch der Rest der Summe zustehen würde. So jedenfalls hätte es die Geschäftsführerin von Flugkraft, Marina Proksch-Park aus Bredehorn, auch zugesagt, sagte die Großmutter von Carl, Elfie Schröder. Das gehe auch aus einem Chatverlauf zwischen der Geschäftsführerin und der Familie hervor.
„Richtig ist, dass unsere Mandantin für eine Reise nach Mallorca der Familie von Carl 2600 Euro gezahlt hatte. Die Spende ist dann – auch auf ausdrücklichen Wunsch und im Auftrage des Spenders – für eine Delfintherapie eines andere schwer erkrankten Kindes verwendet worden“, teilte Rechtsanwalt Tobias Beckmann aus Ramsloh im Namen von Porksch-Park mit. Sofern die Familienangehörigen der Ansicht seien, dass der Familie von Carl das nicht verbrauchte Geld zustehen würde, auch wenn die Therapie in den USA nicht durchgeführt wurde, sei Folgendes entgegenzuhalten: „Flugkraft ist hierzu weder rechtlich verpflichtet, und darüber hinaus ist Flugkraft stets an die Zweckgebundenheit der Spende in Absprache mit dem Spender gebunden.“
Die Staatsanwaltschaft wird diesen Sachverhalt jetzt prüfen. Vor Ende des Jahres sei aber kaum mit einem Ergebnis zu rechnen.