Nordwest-Zeitung

Mehrere Anläufe möglich

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BERLIN/TMN – Auszubilde­nde können ihre Abschlussp­rüfung noch einmal wiederhole­n, wenn sie beim ersten Versuch durchfalle­n. Darauf weist die Bundesregi­erung in einer Broschüre hin. Fallen Lehrlinge dann erneut durch, ist auf Antrag beim Ausbildung­sbetrieb sogar auch noch ein dritter Versuch möglich.

Wer spezielle Hilfe braucht oder Fragen zur Prüfungsor­dnung hat, kann sich an die für ihn zuständige Kammer wenden.

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