Mehrere Anläufe möglich
BERLIN/TMN – Auszubildende können ihre Abschlussprüfung noch einmal wiederholen, wenn sie beim ersten Versuch durchfallen. Darauf weist die Bundesregierung in einer Broschüre hin. Fallen Lehrlinge dann erneut durch, ist auf Antrag beim Ausbildungsbetrieb sogar auch noch ein dritter Versuch möglich.
Wer spezielle Hilfe braucht oder Fragen zur Prüfungsordnung hat, kann sich an die für ihn zuständige Kammer wenden.