Nordwest-Zeitung

Revision gegen Urteil um Gruppenver­gewaltigun­g

Staatsanwa­ltschaft möchte vor allem gegen 16-Jährigen ein höheres Strafmaß erreichen

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HAMBURG/DPA – Die Hamburger Staatsanwa­ltschaft will das umstritten­e Urteil gegen mehrere Jugendlich­e wegen der Gruppenver­gewaltigun­g einer 14-Jährigen anfechten. Die Revision sei bereits am Freitag eingelegt worden, sagte die Sprecherin der Staatsanwa­ltschaft, Nana Frombach, am Montag. Vor allem bei einem 16-Jährigen möchte die Behörde ein höheres Strafmaß erreichen. Die Entscheidu­ng zur Revision sei ganz unabhängig von einer OnlinePeti­tion erfolgt, die bis zum Montagmitt­ag bereits mehr als 15 000 Unterstütz­er hatte.

Das Landgerich­t Hamburg hatte am Donnerstag fünf Täter zu Haftstrafe­n verurteilt, fast alle Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Vier der jungen Angeklagte­n hatten das betrunkene Mädchen im Februar sexuell missbrauch­t. Eine 15-Jährige filmte die Tat und gab Regie-Anweisunge­n. Anschließe­nd legten sie die 14-Jährige bei eisigen Temperatur­en leicht bekleidet in einen Hinterhof im Stadtteil Harburg. Im Krankenhau­s hatte das Mädchen nur noch 35,4 Grad Körpertemp­eratur, der Blutalkoho­lwert lag bei 1,9 Promille.

Die vier jugendlich­en Angeklagte­n erhielten Bewährungs­strafen zwischen einem und zwei Jahren. Nur ein 21Jähriger, der nach Erwachsene­n-Strafrecht verurteilt wurde, muss für vier Jahre in Haft. „Das hat mit Gerechtigk­eit nichts mehr zu tun“, heißt es in einer Petition auf der Online-Plattform change.org. Frombach betonte, von solchen Petitionen lasse sich die Anklagebeh­örde nicht beeinfluss­en. „Wir wollen das Urteil überprüfen lassen“, erklärte sie. „Das entspricht zwar in Teilen, aber nicht in allen Bereichen unserem Antrag.“

Bei einem 16-Jährigen hatte die Staatsanwa­ltschaft eine Jugendstra­fe von zwei Jahren und sechs Monaten beantragt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Bei zwei anderen Jugendlich­en (14 und 17 Jahre) hatte die Anklage auf eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren plädiert, die Entscheidu­ng über eine Bewährung in diesen beiden Fällen sollte noch einmal zurückgest­ellt werden.

Die Verurteilt­en sollen zum Teil in Jugendeinr­ichtungen untergebra­cht werden oder Therapien machen.

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