TV-Sender besteht auf Zahlung der GEZ
BRANDENBURG/HAVEL/DPA – Der Fall einer Brandenburgerin, die wegen Verweigerung des Rundfunkbeitrags in Haft soll, ist weiter offen. Sein Amt habe dem Rundfunk BerlinBrandenburg (rbb) mitgeteilt, dass der fällige Beitrag für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro bei der 43-jährigen nicht vollstreckt werden konnte, sagte der Amtsdirektor von Beetzsee, Guido Müller, am Montag. Zuvor hatte das Amt vergeblich versucht, im Rahmen einer Kontopfändung an das Geld zu kommen.
Die Landesrundfunkanstalt besteht weiter darauf, dass der Beitrag eingezogen wird. „Auch wenn eine Vollstreckung ergebnislos verläuft, bleibt der Titel bestehen“, betonte rbb-Sprecher Volker Schreck.