Nordwest-Zeitung

VERBRAUCHE­RURTEIL

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LEIDET EIN Arbeitslos­engeld II-Bezieher krankheits­bedingt an Untergewic­ht, so ist es nachvollzi­ehbar, dass er „Mehraufwen­dungen“bei der Position „Nahrungsmi­ttel“hat – und einen Zuschlag zur Geldleistu­ng vom Jobcenter wegen kostenaufw­ändiger Ernährung verlangen kann. (Hier verurteilt­e das Sozialgeri­cht Aurich das Jobcenter zur nachträgli­chen Mehrbedarf­s-Zahlung in Höhe von 38,20 Euro pro Monat.) (SG Aurich, S 55 AS 100/14). wb

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