Nordwest-Zeitung

FREIHEITSS­TRAFE ODER GELDSTRAFE

-

Wer Tiere tötet oder verletzt, begeht eine Straftat. In Paragraf 17 des Tierschutz­gesetzes heißt es: Wer ein Wirbeltier ohne vernünftig­en Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederhole­nde erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, wird mit einer Freiheitss­trafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe bestraft.

Newspapers in German

Newspapers from Germany