FREIHEITSSTRAFE ODER GELDSTRAFE
Wer Tiere tötet oder verletzt, begeht eine Straftat. In Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes heißt es: Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe bestraft.