Nennung rechtens
STRAßBURG – Nach millionenschweren Spekulationsverlusten dürfen sich verantwortliche Banker nicht über ihre namentliche Nennung in der Presse wundern. Liegt die Berichterstattung im öffentlichen Interesse, wird das Persönlichkeitsrecht eines Verantwortlichen nicht in unzulässiger Weise verletzt, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Az.: 60818/10).