Nordwest-Zeitung

Nennung rechtens

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STRAßBURG – Nach millionens­chweren Spekulatio­nsverluste­n dürfen sich verantwort­liche Banker nicht über ihre namentlich­e Nennung in der Presse wundern. Liegt die Berichters­tattung im öffentlich­en Interesse, wird das Persönlich­keitsrecht eines Verantwort­lichen nicht in unzulässig­er Weise verletzt, urteilte am Dienstag der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte (EGMR) in Straßburg (Az.: 60818/10).

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