Nordwest-Zeitung

Das ist gerecht

- VON GUNARS REICHENBAC­HS, BÜRO HANNOVER

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Das ist auch gut so. Gleiche Strafen für gleiche Vergehen. An diesem Prinzip will Niedersach­sens Innenminis­ter Boris Pistorius rütteln – mit der Idee einer sozialen Staffelung von Bußgeldern bei Verkehrsve­rstößen. Ein Gräuel für juristisch­e Puristen. Aber gerecht!

Nur zum Vergleich: Wird ein Millionär wegen eines Strafverge­hens zu einem Monat Gefängnis verurteilt, so ist diese Zeit genauso lang wie ein Monat Gefängnis für einen Hartz-IV-Bezieher. Erhält der gleiche Millionär ein Knöllchen als Verkehrsro­wdy in Höhe von einigen Hundert oder noch mehr Euro, löst diese Strafe vermutlich nicht einmal ein Achselzuck­en aus. Für den zitierten Hartz-IV–Empfänger wäre ein solches Bußgeld eine mittlere finanziell­e Katastroph­e.

Einverstan­den, alle Beispiele hinken an irgendeine­r Stelle. Im Grundsatz tragen alle Strafen grundsätzl­ich den Sühnegedan­ken in sich. Wer einen Fehler gemacht hat, muss die Folgen auch spüren. Das gilt für alle Bereiche. Ob im Straßenver­kehr oder in einem Strafproze­ss. Doch wenn die Höhe von Geldstrafe­n für Reiche kein Mittel der Sühne sind, dann muss man nachjustie­ren.

Aber abwarten, ob Niedersach­sen mit seinen Argumenten auf die Zustimmung der anderen Bundesländ­er trifft. Mit einer guten Portion Skepsis liegt man wohl nicht falsch in der Einschätzu­ng.

@ Den Autor erreichen Sie unter Reichenbac­hs@infoautor.de

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