Das ist gerecht
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Das ist auch gut so. Gleiche Strafen für gleiche Vergehen. An diesem Prinzip will Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius rütteln – mit der Idee einer sozialen Staffelung von Bußgeldern bei Verkehrsverstößen. Ein Gräuel für juristische Puristen. Aber gerecht!
Nur zum Vergleich: Wird ein Millionär wegen eines Strafvergehens zu einem Monat Gefängnis verurteilt, so ist diese Zeit genauso lang wie ein Monat Gefängnis für einen Hartz-IV-Bezieher. Erhält der gleiche Millionär ein Knöllchen als Verkehrsrowdy in Höhe von einigen Hundert oder noch mehr Euro, löst diese Strafe vermutlich nicht einmal ein Achselzucken aus. Für den zitierten Hartz-IV–Empfänger wäre ein solches Bußgeld eine mittlere finanzielle Katastrophe.
Einverstanden, alle Beispiele hinken an irgendeiner Stelle. Im Grundsatz tragen alle Strafen grundsätzlich den Sühnegedanken in sich. Wer einen Fehler gemacht hat, muss die Folgen auch spüren. Das gilt für alle Bereiche. Ob im Straßenverkehr oder in einem Strafprozess. Doch wenn die Höhe von Geldstrafen für Reiche kein Mittel der Sühne sind, dann muss man nachjustieren.
Aber abwarten, ob Niedersachsen mit seinen Argumenten auf die Zustimmung der anderen Bundesländer trifft. Mit einer guten Portion Skepsis liegt man wohl nicht falsch in der Einschätzung.
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