Nordwest-Zeitung

Neuwagen muss makellos sein

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KARLSRUHE/DPA – Steht die Sicherheit des Fahrers auf dem Spiel, muss der Autoverkäu­fer alles tun, um auch ein nur gelegentli­ch auftretend­es Problem zu finden und zu beheben. Andernfall­s kann der Käufer den Wagen ohne jede Frist zurückgebe­n. Das hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) am Mittwoch entschiede­n. Auch mit einem zweiten Urteil stärkten die Karlsruher Richter dem Kunden den Rücken: Demnach dürfen Käufer eines Neuwagens selbst bei einem sehr kleinen Mangel wie einem Lackschade­n die Annahme und Bezahlung verweigern (Az.: VIII ZR 240/15; VIII ZR 211/15).

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