Wann Verdacht zur Kündigung reicht
OLDENBURG/LS – Rechtfertigt der Verdacht, ein Arbeitnehmer habe seine Pflichten schwerwiegend verletzt oder sich gar strafbar gemacht, dessen Kündigung?
Um die Voraussetzungen und Hürden einer Verdachtskündigung, aber auch um eine mögliche Gegenwehr Betroffener geht es in einem öffentlichen Vortrag an der Universität Oldenburg am Donnerstag, 10. November. Der Passauer Zivilrechts- und Arbeitsrechtsexperte Prof. Dr. Frank Bayreuther referiert ab 18 Uhr im Bibliothekssaal (Campus Haarentor, Uhlhornsweg 49-55).