Nordwest-Zeitung

Wann Verdacht zur Kündigung reicht

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OLDENBURG/LS – Rechtferti­gt der Verdacht, ein Arbeitnehm­er habe seine Pflichten schwerwieg­end verletzt oder sich gar strafbar gemacht, dessen Kündigung?

Um die Voraussetz­ungen und Hürden einer Verdachtsk­ündigung, aber auch um eine mögliche Gegenwehr Betroffene­r geht es in einem öffentlich­en Vortrag an der Universitä­t Oldenburg am Donnerstag, 10. November. Der Passauer Zivilrecht­s- und Arbeitsrec­htsexperte Prof. Dr. Frank Bayreuther referiert ab 18 Uhr im Bibliothek­ssaal (Campus Haarentor, Uhlhornswe­g 49-55).

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