Solidarität
Kit zwei wichtigen Entscheidungen zum Asylrecht und der Behandlung von Schutzsuchenden hat der Europäische Gerichtshof für Klarheit gesorgt. Und, das war nicht anders zu erwarten, auch für starke Kritik. Laut Gerichtshof ist das mit den EU-Staaten ausgehandelte Dublin-Verfahren zur Aufnahme von Flüchtlingen für alle Staaten verbindlich. Flüchtlinge müssen dort Asyl beantragen, wo sie zuerst europäischen Boden betreten haben. Und alle EU-Länder müssen sich an das Abkommen von 2015 zur Aufnahme von 120000 Flüchtlingen halten. Das ist eine juristische Ohrfeige für die Länder, die gegen die Aufnahme von Flüchtlingen waren (Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakei), die aber überstimmt wurden.
Der Gerichtshof hat diese Länder an die europäische Solidarität erinnert. Unberücksichtigt bleibt, und es gehört zur Wahrheit, dass es in den osteuropäischen Ländern, bedingt durch die Geschichte und die einstige Abschottung, kaum Einwohner aus arabischen oder afrikanischen Staaten gibt. Eine Integration der Migranten wird dort sehr viel schwieriger.
Ein dritter Aspekt dieser Entscheidung ist die Feststellung der Richter, dass die Staaten rechtmäßig gehandelt haben, die 2015 Flüchtlinge quasi am Dublin-Verfahren vorbei aufgenommen hatten. Deutschland gehörte dazu. Das ist eine nachträgliche, für die Kanzlerin Angela Merkel günstige Einschätzung der Flüchtlingspolitik, die hierzulande für Verwerfungen gesorgt hat.
Vergessen sollte man nicht, dass die Krise des Jahres 2015 erst durch ein langes Aussitzen der Flüchtlingsproblematik entstanden ist. Die Staaten Nordeuropas hatten sich lange auf das Dublin-Abkommen verlassen und die Realität in Afrika ignoriert. Deutschland und Frankreich als große Nationen hätten viel früher Initiative ergreifen müssen. Die Folge der Ignoranz waren furchtbare Zustände auf den Fluchtrouten, furchtbare Zustände für die Flüchtlinge in den europäischen Ankunftsländern. Und als der ebenfalls lange ignorierte Bürgerkrieg in Syrien kulminierte, erreichte die Flüchtlingskrise auch Griechenland mit den bekannten Folgen. @ Den Autor erreichen Sie unter Begerow@infoautor.de