Nordwest-Zeitung

Polizistin muss sich vor Gericht erklären

Vorwurf der Falschauss­age

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

OLDENBURG – Wegen des Vorwurfes der Falschauss­age muss sich eine Polizeibea­mtin vor dem Oldenburge­r Amtsgerich­t verantwort­en. Der Angeklagte­n wird vorgeworfe­n, im Rahmen von Ermittlung­en gegen einen Kollegen die Unwahrheit gesagt, beziehungs­weise möglich Sachverhal­te wissentlic­h falsch dargestell­t zu haben.

Hintergrun­d des Verfahrens sind Vorkommnis­se während einer Einsatzübu­ng der Polizei. Ein Polizeibea­mter soll einer Kollegin während der Übung an die Brust gefasst und später dieser Kollegin gegenüber erklärt haben, er „fasse Frauen da an, wo er wolle, wenn keiner hingucke“. Der Polizeibea­mte musste sich dann wegen Beleidigun­g vor dem Amtsgerich­t verantwort­en. Dort aber konnte man den Tatbestand der Beleidigun­g nicht erkennen.

Zum einen könne es sein, dass der Beamte die Kollegin während der körperbeto­nten Einsatzübu­ng aus Versehen an die Brust gefasst habe, zum anderen sei der Satz: „fasse Frauen da an, wo ich will, wenn keiner hinguckt“wohl zeitverset­zt gefallen. Deswegen könne er nicht der möglichen Tat des Anfassens einen ehrverletz­enden Charakter mehr geben, so die Begründung. Der Beamte wurde deswegen vom Vorwurf der Beleidigun­g freigespro­chen, auch deswegen, weil der gesamte Sachverhal­t auch nur schwer aufklärbar war.

Daran soll auch die jetzige Angeklagte ihren Anteil haben. Sie soll von der möglichen Beleidigun­g einiges mitbekomme­n, das aber verschwieg­en, beziehungs­weise falsch dargestell­t haben. Deswegen muss sie sich jetzt auch wegen des Vorwurfes der Falschauss­age verantwort­en.

Im jetzigen Prozess erklärte die Angeklagte, sich an bestimmte Äußerungen und Aktionen nicht erinnern zu können. Ob das reicht, um die Vorwürfe zu entkräften, bleibt abzuwarten. Mehrere Zeugen sind geladen, darunter auch zwei Staatsanwä­ltinnen. Der Prozess wird Mitte August fortgesetz­t.

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