Polizistin muss sich vor Gericht erklären
Vorwurf der Falschaussage
OLDENBURG – Wegen des Vorwurfes der Falschaussage muss sich eine Polizeibeamtin vor dem Oldenburger Amtsgericht verantworten. Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen von Ermittlungen gegen einen Kollegen die Unwahrheit gesagt, beziehungsweise möglich Sachverhalte wissentlich falsch dargestellt zu haben.
Hintergrund des Verfahrens sind Vorkommnisse während einer Einsatzübung der Polizei. Ein Polizeibeamter soll einer Kollegin während der Übung an die Brust gefasst und später dieser Kollegin gegenüber erklärt haben, er „fasse Frauen da an, wo er wolle, wenn keiner hingucke“. Der Polizeibeamte musste sich dann wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht verantworten. Dort aber konnte man den Tatbestand der Beleidigung nicht erkennen.
Zum einen könne es sein, dass der Beamte die Kollegin während der körperbetonten Einsatzübung aus Versehen an die Brust gefasst habe, zum anderen sei der Satz: „fasse Frauen da an, wo ich will, wenn keiner hinguckt“wohl zeitversetzt gefallen. Deswegen könne er nicht der möglichen Tat des Anfassens einen ehrverletzenden Charakter mehr geben, so die Begründung. Der Beamte wurde deswegen vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen, auch deswegen, weil der gesamte Sachverhalt auch nur schwer aufklärbar war.
Daran soll auch die jetzige Angeklagte ihren Anteil haben. Sie soll von der möglichen Beleidigung einiges mitbekommen, das aber verschwiegen, beziehungsweise falsch dargestellt haben. Deswegen muss sie sich jetzt auch wegen des Vorwurfes der Falschaussage verantworten.
Im jetzigen Prozess erklärte die Angeklagte, sich an bestimmte Äußerungen und Aktionen nicht erinnern zu können. Ob das reicht, um die Vorwürfe zu entkräften, bleibt abzuwarten. Mehrere Zeugen sind geladen, darunter auch zwei Staatsanwältinnen. Der Prozess wird Mitte August fortgesetzt.