Erntefahrzeuge am Straßenrand
OLDENBURG/WI – Landwirtschaftliche Transportfahrzeuge im Ernteeinsatz dürfen auf einfachen Antrag ab sofort vorübergehend am Straßenrand abgestellt werden. Wie die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Oldenburg) jetzt mitteilte, hat das niedersächsische Verkehrsministerium diese Ausnahme für die von den extremen Niederschlägen betroffenen Regionen zugelassen. Ziel sei es, das zurzeit erhöhte Gefahrenpotenzial durch das verlangsamte Abbiegen und Auffahren sowie die verstärkte Verschmutzung der Straßen zu entschärfen. Die Regelung ist auf den Erntemonat August und auf fünf Stunden pro Tag begrenzt.