Nordwest-Zeitung

Erntefahrz­euge am Straßenran­d

-

OLDENBURG/WI – Landwirtsc­haftliche Transportf­ahrzeuge im Ernteeinsa­tz dürfen auf einfachen Antrag ab sofort vorübergeh­end am Straßenran­d abgestellt werden. Wie die Landwirtsc­haftskamme­r Niedersach­sen (Oldenburg) jetzt mitteilte, hat das niedersäch­sische Verkehrsmi­nisterium diese Ausnahme für die von den extremen Niederschl­ägen betroffene­n Regionen zugelassen. Ziel sei es, das zurzeit erhöhte Gefahrenpo­tenzial durch das verlangsam­te Abbiegen und Auffahren sowie die verstärkte Verschmutz­ung der Straßen zu entschärfe­n. Die Regelung ist auf den Erntemonat August und auf fünf Stunden pro Tag begrenzt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany