Einzelfall pr'fen
DRESDEN – Nimmt ein Elternteil Drogen, kann dies das Wohl des Kindes gefährden. Die Behörden dürfen in so einem Fall das Umgangsrecht einschränken. Allerdings müssen sie vorher die konkreten Umstände im Einzelfall prüfen. Eine pauschale Beschränkung des Umgangsrechtes allein aufgrund einer abstrakten Gefahreneinschätzung verbiete sich. Das haben die Richter des Oberlandesgerichts Dresden entschieden (Az.: 18 UF 342/16).