Nordwest-Zeitung

Einzelfall pr'fen

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DRESDEN – Nimmt ein Elternteil Drogen, kann dies das Wohl des Kindes gefährden. Die Behörden dürfen in so einem Fall das Umgangsrec­ht einschränk­en. Allerdings müssen sie vorher die konkreten Umstände im Einzelfall prüfen. Eine pauschale Beschränku­ng des Umgangsrec­htes allein aufgrund einer abstrakten Gefahrenei­nschätzung verbiete sich. Das haben die Richter des Oberlandes­gerichts Dresden entschiede­n (Az.: 18 UF 342/16).

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