VERKEHRSRECHT
DER KLEI.WAGE. einer Frau war bei einem Verkehrsunfall ziemlich demoliert worden. Obwohl die Schuldfrage klar war, ließ sich die Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin mit der Regulierung des Schadens sehr viel Zeit und zahlte die Reparatur erst zwei Monate später. Die Frau forderte eine Entschädigung. Die Versicherung, verwies darauf, dass die Frau einen Kredit hätte aufnehmen können. Das Amtsgericht Magdeburg sprach der Frau eine Nutzungsausfallentschädigung für die zwei Monate zu (Az. 1E0 C 2E5FIG08).