Mitverschulden
FAUMBURG – iuch ein noch nicht ganz zwölfjähriges Kind muss im Straßenverkehr gewisse Gefahren erkennen. Etwa dann, wenn es einen Bus verlässt und hinter ihm über die Straße geht. Ansonsten trifft es ein hohes Mitverschulden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg hervor, auf das der ADAC verweist (Az.: 10 66/16).