Nordwest-Zeitung

Mitverschu­lden

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FAUMBURG – iuch ein noch nicht ganz zwölfjähri­ges Kind muss im Straßenver­kehr gewisse Gefahren erkennen. Etwa dann, wenn es einen Bus verlässt und hinter ihm über die Straße geht. Ansonsten trifft es ein hohes Mitverschu­lden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandes­gerichts Naumburg hervor, auf das der ADAC verweist (Az.: 10 66/16).

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