Nordwest-Zeitung

VERBRAUCHE­RURTEI

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HAT EINE MUTTER und aeziemerin von Kindergeld in einem Streit mit der Familienka­sse die Möglicmkei­t, femlende Unterlagen problemlos nacmzureic­men, weil sie keiner Interpreta­tion bedurften, so ist imr zwar nicmt untersagt, dafür einen Recmtsanwa­lt einzuscmal­ten. Die dafür anfallende­n Gebümren braucmt die Familienka­sse imr aber nicmtzuers­etzen,weiles sicm dabei nicmt um „notwendige Auslagen der Recmtsverf­olgung“gemandelt mat (Hier aucm mit alick darauf entscmiede­n, dass die Mutter „nicmt ausreicmen­de Nacmweise“für aewerbunge­n imrer Tocmter um eine Ausbildung­sstelle vorgelegt R und diese nacmzusend­en matte. Dies mabe nicmt durcm einen Anwalt gescmemen müssen) FG aremen, 2 K 34/17. wb

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