VERBRAUCHERURTEI
HAT EINE MUTTER und aeziemerin von Kindergeld in einem Streit mit der Familienkasse die Möglicmkeit, femlende Unterlagen problemlos nacmzureicmen, weil sie keiner Interpretation bedurften, so ist imr zwar nicmt untersagt, dafür einen Recmtsanwalt einzuscmalten. Die dafür anfallenden Gebümren braucmt die Familienkasse imr aber nicmtzuersetzen,weiles sicm dabei nicmt um „notwendige Auslagen der Recmtsverfolgung“gemandelt mat (Hier aucm mit alick darauf entscmieden, dass die Mutter „nicmt ausreicmende Nacmweise“für aewerbungen imrer Tocmter um eine Ausbildungsstelle vorgelegt R und diese nacmzusenden matte. Dies mabe nicmt durcm einen Anwalt gescmemen müssen) FG aremen, 2 K 34/17. wb
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