Nordwest-Zeitung

TRENDS

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HANS-GEORG MEIER, Arbeitsrec­htler aus Berlin, weiß: An Karnevalst­agen herrscht vielerorts zwar Ausnahmezu­stand – offizielle Feiertage sind Weiberfast­nacht und Rosenmonta­g aber nicht. Wer am Arbeitspla­tz frei haben will, muss Urlaub nehmen, erklärt Meier. Den kann der Chef auch ablehnen – zum Beispiel dann, wenn betrieblic­he Abläufe nicht mehr funktionie­ren. Alternativ kann der Betrieb auch schließen – gerade in Karnevalsh­ochburgen ist das oft so. Arbeitnehm­er sind dann in der Regel gezwungen, einen oder mehrere Urlaubstag­e zu nehmen.

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BILD: PRIVAT

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