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HANS-GEORG MEIER, Arbeitsrechtler aus Berlin, weiß: An Karnevalstagen herrscht vielerorts zwar Ausnahmezustand – offizielle Feiertage sind Weiberfastnacht und Rosenmontag aber nicht. Wer am Arbeitsplatz frei haben will, muss Urlaub nehmen, erklärt Meier. Den kann der Chef auch ablehnen – zum Beispiel dann, wenn betriebliche Abläufe nicht mehr funktionieren. Alternativ kann der Betrieb auch schließen – gerade in Karnevalshochburgen ist das oft so. Arbeitnehmer sind dann in der Regel gezwungen, einen oder mehrere Urlaubstage zu nehmen.