Eigener Betriebsrat für Filialen
FRANKFURT/TMN – Die Arbeitnehmer in Filialen oder Außenstellen eines Unternehmens können ihren eigenen Betriebsrat wählen – sie müssen es aber nicht. Stattdessen können die Mitarbeiter in sogenannten Betriebsteilen auch beschließen, an einer zentralen Betriebsratswahl teilzunehmen. Das geht formlos mit einer Abstimmung, erklärt der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte. Das Ergebnis muss dem sogenannten Hauptbetriebsrat allerdings spätestens zehn Wochen vor dem Ende seiner Amtszeit vorliegen.