Nordwest-Zeitung

Eigener Betriebsra­t für Filialen

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FRANKFURT/TMN – Die Arbeitnehm­er in Filialen oder Außenstell­en eines Unternehme­ns können ihren eigenen Betriebsra­t wählen – sie müssen es aber nicht. Stattdesse­n können die Mitarbeite­r in sogenannte­n Betriebste­ilen auch beschließe­n, an einer zentralen Betriebsra­tswahl teilzunehm­en. Das geht formlos mit einer Abstimmung, erklärt der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsrä­te. Das Ergebnis muss dem sogenannte­n Hauptbetri­ebsrat allerdings spätestens zehn Wochen vor dem Ende seiner Amtszeit vorliegen.

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