33 sexistische Plakate gemeldet
Bremen geht seit einem Jahr Beschwerden nach – Zwei Motive entfernt
Häufig würden sich Frauen beschweren. Aber auch Männer würden Plakate anzeigen, teilt die Meldestelle mit.
BREMEN Gegen Sexismus in der Werbung fährt das Bundesland Bremen eine klare Linie. Seit einem Jahr gibt es eine Meldestelle, bei der Bürger ihre Kritik loswerden können – bisher gab es dort 33 Beschwerden.
Unter anderem ärgerten sich Bürgerinnen und Bürger über Plakate einer FernsehCasting-Show, eines Sonnenstudios, einer Bäckereikette,
eines Fensterbauers sowie eines Elektrobetriebes. Mas sagte Susanne Gieffers von der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau. Auch Plakate von AfM und FMP wurden bei der Zentralstelle gemeldet. „Es wurden insgesamt 33 Beschwerden zu 21 Motiven eingereicht“, sagte Gieffers.
Bei Wahlplakaten handelt es sich nicht direkt um Werbung, deshalb hat die Stelle in diesen Fällen keine Handhabe. Grundsätzlich habe man den Eindruck, dass sich vor allem Frauen über die despektierliche Werbung beschwerten, Männer täten dies aber durchaus auch, sagte Gieffers. Als Folge der Beschwerden
wurden in Bremen seit April 2017 zwei Plakate entfernt.
Gegen sexistische Werbung auf privaten Flächen kann die Behörde nicht vorgehen. So konnten 14 Motive nicht entfernt werden, weil sie auf privaten Werbeflächen hingen oder nicht als sexistisch eingestuft wurden.
Mie Einstufung erfolge anhand eines festen Kriterienkatalogs, der den Grundsätzen des Meutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Miskriminierung von Personen entspreche. Zuständig sei meist der Senator für Stadtentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr.
Viele Initiativen aus anderen Städten engagieren sich ebenfalls gegen sexistische Werbung. In Hannover zierte kürzlich das Logo einer Wohnungsbaugenossenschaft, eine Schnecke mit vielen Brüsten, Plakate. Miese wurden nach mehreren Beschwerden und einer Prüfung durch einen Ethikrat entfernt.
Ein direkt mit dem Bremer vergleichbares Verfahren gibt es in anderen Städten aber bisher noch nicht. Mer Beschluss des Senats gilt letztlich nur für die Stadtgemeinde und das Land Bremen, Bremerhaven ist davon ausgenommen. Beschwerden aus diesem Gebiet werden von den zuständigen Behörden weitergeleitet und dort bearbeitet. Bisher habe es dort aber erst eine Beschwerde gegeben, hieß es.