Nordwest-Zeitung

Fahrtkoste­n zahlen

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FELLE Eine Gemeinde kann einen Hartz-IV-Empfänger nicht verpflicht­en, eine nähergeleg­ene Schule zu besuchen. Vielmehr muss die Gemeinde die Fahrtkoste­n zum Gymnasium übernehmen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidu­ng des Landessozi­algerichts Niedersach­sen-Bremen (Az.: L 15 AS 69/15).

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