Fahrtkosten zahlen
FELLE Eine Gemeinde kann einen Hartz-IV-Empfänger nicht verpflichten, eine nähergelegene Schule zu besuchen. Vielmehr muss die Gemeinde die Fahrtkosten zum Gymnasium übernehmen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Az.: L 15 AS 69/15).