Nordwest-Zeitung

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In der Regel sind Krankengel­dbezieher während ihrer Arbeitsunf­ähigkeit auch in der Rentenvers­icherung abgesicher­t. Bei Personen, die gesetzlich ohne Anspruch auf Krankengel­d oder privat krankenver­sichert sind, treten hingegen schnell Versicheru­ngslücken auf. Betroffene haben die Möglichkei­t, einen Antrag auf Versicheru­ngspflicht zu stellen. Darauf weist die Deutsche Rentenvers­icherung (DRV) Oldenburg-Bremen hin. Lohnen könne sie sich die Gestaltung­smöglichke­it unter anderem für Arbeitsunf­ähige, die die Pflichtbei­tragszeite­n benötigen, um die Anspruchsv­oraussetzu­ngen für eine Rente wegen Erwerbsmin­derung aufrecht zu erhalten oder um eine Wartezeit zu erfüllen. Weitere Auskünfte erteilt dieDRVunte­rderkosten­losen Servicetel­efon-Nr. 0800 1000 4800 oder

@ www.drv-oldenburg-bremen.de

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