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In der Regel sind Krankengeldbezieher während ihrer Arbeitsunfähigkeit auch in der Rentenversicherung abgesichert. Bei Personen, die gesetzlich ohne Anspruch auf Krankengeld oder privat krankenversichert sind, treten hingegen schnell Versicherungslücken auf. Betroffene haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Versicherungspflicht zu stellen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Oldenburg-Bremen hin. Lohnen könne sie sich die Gestaltungsmöglichkeit unter anderem für Arbeitsunfähige, die die Pflichtbeitragszeiten benötigen, um die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht zu erhalten oder um eine Wartezeit zu erfüllen. Weitere Auskünfte erteilt dieDRVunterderkostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 4800 oder
@ www.drv-oldenburg-bremen.de
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