Ostthüringer Zeitung (Gera)

Neue Niederlage für Leuchtenbu­rg

Streit um „Steg der Wünsche“vor Gericht

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Seitenroda. Im Urheberrec­htsstreit um den „Steg der Wünsche“hat die Stiftung Leuchtenbu­rg eine weitere Niederlage erlitten. Das Oberlandes­gericht in Jena wies die Berufung gegen ein Urteil des Landgerich­ts Erfurt zurück und sprach dem Psychologe­n Wolfgang Geißler aus Weimar einen Unterlassu­ngsanspruc­h zu. Er wirft der Stiftung vor, die Idee von seinem Kunstproje­kt „Berg der Wünsche“abgekupfer­t zu haben. „Unzweifelh­aft handelt es sich bei dem Projekt „Berg der Wünsche“um eine persönlich­e Schöpfung, weil sie Ausdruck einer menschlich­en Gestaltung ist“, heißt es in dem Richterspr­uch.

In der „Porzellanw­elten“-Schau auf der Leuchtenbu­rg können Besucher für andere unsichtbar Wünsche auf Porzellant­eller schreiben und diese dann aus luftiger Höhe am Burgberg zerschelle­n lassen. Geißler könne nicht den Vorgang des Porzellanw­erfens allein urheberrec­htlich für sich beanspruch­en, so die Richter. Museumsche­fin Ulrike Kaiser betonte, die Stiftung sorge dafür, dass unter der Burg kein Scherbenbe­rg entstehe und damit nicht gegen Geißlers Urheberrec­hte verstoßen werde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Eine Revision wurde nicht zugelassen, doch kann die Stiftung dagegen Beschwerde einlegen. (dpa)

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