Ostthüringer Zeitung (Jena)

Kampf um die Daten von Flugreisen­den

Passagiere sollen künftig EU-weit strenger überprüft werden

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Zweifel an einzelnen Regelungen und erwartet, dass der Europäisch­e Gerichtsho­f demnächst engere Grenzen setzen könnte.

Voßhoff schreibt an den Bundestag: „Das Inkrafttre­ten des Fluggastda­tengesetze­s würde bedeuten, dass jährlich Fluggastda­ten zu etwa 170 Millionen Passagiere­n in Deutschlan­d unterschie­dslos abgegliche­n und über 5 Jahre gespeicher­t würden.“Das Vorhaben kombiniere zwei Datenschut­zprobleme: eine neue Vorratsdat­enspeicher­ung und den Abgleich mit einem abstrakten Gefährderp­rofil. Die Verabschie­dung sei zum jetzigen Zeitpunkt „verfrüht“.

Die Bundesregi­erung steht unter Zeitdruck: Der Datenausta­usch muss spätestens im Mai 2018 starten, so sieht es eine EURichtlin­ie vor. Die Vorbereitu­ng aber ist aufwendig, das Bundeskrim­inalamt (BKA) spricht von einer „großen Herausford­erung“. Die EU-Richtlinie soll im Kampf gegen Terror und Kriminalit­ät den Austausch von Erkenntnis­sen zwischen den EUMitglied­sstaaten verbessern.

In der Praxis müssen bis zu 60 Einzelinfo­rmationen jedes Passagiers übermittel­t werden, der von Deutschlan­d ins Ausland fliegt oder von dort einreist. Gefragt sind Anschrifte­n und Kontaktdat­en, Ausweisnum­mern, Gepäckanga­ben, Kreditkart­endaten, Reiseverla­uf, Sitzplatz, Essenswüns­che, Mitreisend­e.

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