Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)
Kein Drogen-Kartell nachweisbar
Jena. Die Staatsanwaltschaft Gera hat nun das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Drogen in der Justizvollzugsanstalt Tonna (Landkreis Gotha) eingestellt. Es sei kein hinreichender Tatverdacht gegeben, teilte das Justizministerium auf OTZ-Anfrage mit.
Die Schwerpunktabteilung für Organisierte Kriminalität der Staatsanwaltschaft Gera hatte auf Anzeige der Gefängnisleitung seit 2015 ermittelt. „Nach der Einschätzung der Ermittler konnten in diesem Gesamtkomplex keine hinreichend belastbaren Belege dafür erbracht werden, dass innerhalb der Anstalt – wie teils kolportiert – ‚mafiöse‘ Strukturen einen schwunghaften Drogenhandel mit Umsätzen im siebenstelligen Bereich organisiert hätten“, sagt Ministeriumssprecher Oliver Will. Laut Staatsanwaltschaft ist ein zentral gesteuertes, hafthausübergreifendes Drogenkartell mit den zur Verfügung stehenden strafprozessualen Mitteln nicht nachzuweisen.
Der MDR hatte voriges Jahr berichtet, dass Häftlinge via Telefonkonferenzschaltungen ihre Bestellungen aufgaben und Angehörige über die Konten von Mittelsmännern für die Drogen gezahlt haben sollen. Diese wiederum seien über den Zaun ins Gelände geworfen worden.
Die Ermittlungen haben nur in Einzelfällen hinreichend belastbare Anhaltspunkte ergeben, dass Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegen, die sich jedoch im Wesentlichen auf weiche Drogen bezogen haben, wobei es sich bei allen Taten um geringe Mengen handelte, so der Sprecher. Die Staatsanwaltschaft hat in diesen Fällen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt beziehungsweise Anklage zum Amtsgericht erhoben.
In Verdacht waren auch Justizbedienstete geraten mit dem unterschwelligen Vorwurf, sie würden bewusst wegschauen. „Wir sind davon ausgegangen, dass die Vorwürfe in dem Umfang unbegründet sind. Das deutliche Ergebnis des Verfahrens ist die Bestätigung für die Arbeit der Kollegen im Vollzug“, sagt Jörg Bursian vom Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands. Zumal es für die Beamten schwer sei, sich gegen einen geäußerten Pauschalverdacht zu wehren, ohne Dienstgeheimnisse preiszugeben.
Das Justizministerium betont, dass es eine stetige Herausforderung des eigenen Hauses und des gesamten Strafvollzuges bleibt, den Drogenschmuggel in Haftanstalten zu unterbinden. Der Sprecher verweist auf Prävention und ständig angepasste Sicherheitsvorkehrungen.
Die Staatsanwaltschaft Gera findet keine Belege für mafiöse Strukturen und gewerbsmäßiges Handeltreiben in der Justizvollzugsanstalt Tonna.