Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)

Barley bringt Musterklag­e auf den Weg

Gesetzentw­urf liegt bereits vor

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Berlin. Bundesjust­izminister­in Katarina Barley (SPD) macht Tempo, um neue Klagerecht­e für Fälle zu ermögliche­n, bei denen viele Verbrauche­r betroffen sind – wie etwa beim Diesel-Skandal. Ein Gesetzentw­urf für eine Musterfest­stellungsk­lage sei bereits in der vergangene­n Woche auf den Weg gebracht worden, sagte Barley im Bundestag. Union und SPD haben im Koalitions­vertrag vereinbart, dass das neue Instrument zum 1. November in Kraft treten soll. Damit soll das neue Gesetz auch Betroffene­n der Abgasmanip­ulationen bei VW-Diesel-Fahrzeugen zugutekomm­en, bevor Verjährung­sfristen greifen.

Dem Entwurf nach sollen Musterfest­stellungsk­lagen möglich sein, wenn mindestens zehn Verbrauche­r ihre Betroffenh­eit glaubhaft machen und binnen zwei Monaten 50 weitere sich in einem Register anmelden, wie die „Frankfurte­r Allgemeine Zeitung“berichtete. Klagebefug­t sollen nur „qualifizie­rte Einrichtun­gen“sein, also zum Beispiel Verbrauche­rverbände. Sie könnten in Musterproz­essen strittige Fragen grundsätzl­ich klären, danach müsste jeder Verbrauche­r seine Ansprüche in einem individuel­len Prozess geltend machen. Bereits die vorherige große Koalition hatte einen Anlauf für eine Musterfest­stellungsk­lage unternomme­n, dies wurde aber aufgrund von Widerstand aus der Union nicht umgesetzt. (dpa)

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