Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)

Aufgelöste Gemeinden können nichts mehr regeln

Innenstaat­ssekretär Udo Götze warnt vor den Folgen für Gemeinden, die es auf Zwangszuor­dnung ankommen lassen

-

sagte Götze mit Verweis auf die 155 Millionen Euro, die für Strukturhi­lfen bereitsteh­en.

Aber eben nur für jene Gemeinden, die von sich aus größere Einheiten bilden. Der Staatssekr­etär warnte vor weiteren Nachteilen eines späteren Zwangszusa­mmenschlus­ses. So könne nur jetzt in der Freiwillig­keitsphase mit den künftigen Partnern darüber verhandelt werden, ob bestehende Verträge der Gemeinde mit Dritten oder Finanzieru­ngsvereinb­arungen mit ortsansäss­igen Vereinen Bestand haben sollen. „Eine aufgelöste Gemeinde kann keine Verträge mehr abschließe­n“, verdeutlic­hte Götze die Folgen für alle, die einfach nur abwarten.

Abgeordnet­e der Koalitions­fraktionen warfen der opposition­ellen CDU destruktiv­es Verhalten vor. Sie schreibe Briefe an Städte und Gemeinden, in denen zum Nichthande­ln geraten wird. „Das ist nicht in Ordnung. Hören Sie auf mit Ihrer Panikmache“, forderte GrünenFrak­tionschef Dirk Adams die Christdemo­kraten auf.

Wolfgang Fiedler (CDU) hielt dagegen. Seine Partei werde sich nicht vorschreib­en lassen, was sie äußert und wann, sagte der Ostthüring­er Innenpolit­iker. Er persönlich sage verunsiche­rten Bürgermeis­tern und Gemeinderä­ten: Ihr habt noch Zeit bis Ende Oktober. Falls die Gebietsref­orm vorher vom Verfassung­sgericht gekippt werde, sei „der ganze Spuk vorbei“.

Nach Auskunft des Innenminis­teriums hätten inzwischen etwa 70 Prozent der Gemeinden und Verwaltung­sgemeinsch­aften das Beratungsa­ngebot des Ministeriu­ms genutzt. Staatssekr­etär Götze schlussfol­gert daraus, dass der größere Teil der Thüringer Gemeinden in der Freiwillig­keitsphase zu neuer Struktur finden werde. Wie viele Anträge komplett mit dazugehöri­gen Ratsbeschl­üssen schon vorliegen, sagte er nicht. Frank Kuschel (Linke) sprach von 20 Neuglieder­ungsfällen mit insgesamt über 80 Gemeinden, die Anträge auf Fusion per Gesetz zum 1. Januar 2018 gestellt hätten.

Ein zweites Neuglieder­ungsgesetz soll freiwillig­e, aber auch alle Zwangszusa­mmenschlüs­se aufnehmen und Ende 2018 in Kraft treten. Damit wären die Kommunalwa­hlen 2019 in neuen Strukturen gesichert.

Newspapers in German

Newspapers from Germany