Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Kein Urteil zu Mindestloh­n

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Erfurt. Das Bundesarbe­itsgericht in Erfurt hat gestern nicht über den Tarifstrei­t zwischen einem Zusteller und einem Pressevert­riebsunter­nehmen verhandelt. Der angesetzte Termin in dem Verfahren mit dem Aktenzeich­en – 5 AZR 383/16 – sei aufgehoben worden, teilte das Gericht dazu mit. Die Parteien hätten sich außergeric­htlich auf einen Vergleich verständig­t. In den vorangegan­genen Instanzen dieser Auseinande­rsetzung hatte das Arbeitsger­icht der Zahlungskl­age in vollem Umfange stattgegeb­en. Auf die Berufung der Beklagten hatte danach allerdings das Landesarbe­itsgericht die Klage im Wesentlich­en abgewiesen.

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