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Urteil: Ansehen von illegalen Filmen und Videos verboten

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Das Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs kam in dieser Form überrasche­nd und birgt Zündstoff. Gingen viele Juristen bisher davon aus, dass das Streamen illegaler Videos und Live-Veranstalt­ungen in einer rechtliche­n Grauzone geduldet sei, entschied der EuGH nun anders. Danach ist auch der Konsum urheberrec­htlich geschützte­r Inhalte ohne Zustimmung der Rechteinha­ber verboten, so dass künftig die Nutzer von Webseiten wie Kinox.to oder Movie4k.to abgemahnt werden können. Nach Ansicht des Kölner Medienanwa­lt Christian Solmecke betrifft das Urteil neben vielen Film- und Serien-Streamingp­ortalen auch die Konsumente­n von illegalen Bundesliga-Streams. Solmecke beziffert den Schadenser­satz pro konsumiert­en Film im Falle einer Abmahnung auf fünf bis zehn Euro.

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