Urteil: Ansehen von illegalen Filmen und Videos verboten
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs kam in dieser Form überraschend und birgt Zündstoff. Gingen viele Juristen bisher davon aus, dass das Streamen illegaler Videos und Live-Veranstaltungen in einer rechtlichen Grauzone geduldet sei, entschied der EuGH nun anders. Danach ist auch der Konsum urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne Zustimmung der Rechteinhaber verboten, so dass künftig die Nutzer von Webseiten wie Kinox.to oder Movie4k.to abgemahnt werden können. Nach Ansicht des Kölner Medienanwalt Christian Solmecke betrifft das Urteil neben vielen Film- und Serien-Streamingportalen auch die Konsumenten von illegalen Bundesliga-Streams. Solmecke beziffert den Schadensersatz pro konsumierten Film im Falle einer Abmahnung auf fünf bis zehn Euro.