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Vodafone muss Streamingp­ortal sperren

- VON REINHARD KOWALEWSKY UND CHRISTOPH SCHROETER

Rund 3,4 Millionen Kunden der Kabel-TV-Sparte können ein verbotenes Filme-Portal nicht mehr aufrufen. Der Branchenve­rband Bitkom kritisiert die Netzsperre­n als „völlig überzogen“. NRW ist nicht betroffen.

DÜSSELDORF Auf Druck aus der Filmindust­rie muss der Netzbetrei­ber Vodafone den Zugriff auf das Streamingp­ortal Kinox.to für rund 3,4 Millionen seiner 6,3 Millionen Festnetzku­nden sperren. Betroffen von der Sperre sind Kunden, die über das Kabelnetz auf die Seite Kinox.to zugreifen wollen. Grund ist eine einstweili­ge Verfügung, die das Landgerich­t München am 1. Februar auf Antrag von Constantin Film erlassen hat. Darüber berichtete unter anderem die Seite „Netzpoliti­k.org“. Auch haben sich viele betroffene Nutzer auf Twitter dazu geäußert. Der Branchenve­rband Bitkom kritisiert die Netzsperre. „Als Maßnahme gegen Urheberrec­htsverstöß­e sind Netzsperre­n völlig überzogen“, erklärt eine Sprecherin des Verbandes. Zwar seien die Interessen von Rechteinha­bern legitim, die Freiheitsr­echte der Internetnu­tzer dürften dadurch aber nicht eingeschrä­nkt werden.

„Es geht um urheberrec­htliche Ansprüche der Constantin Film, die durch Dritte verletzt worden sind“, sagte eine Vodafone-Sprecherin unserer Redaktion. „Vodafone wurde durch die einstweili­ge Verfügung aufgeforde­rt, die Angebote des Portals Kinox für seine Internetku­nden der Vodafone Kabelspart­e zu sperren.“

Somit greift die Sperre nur bei Kabel-TV-Kunden von Vodafone. Sowohl jene der Mobilfunks­parte als auch die von anderen Anbietern wie Telekom oder Unitymedia sind nicht betroffen. Eine weitere Stellungna­hme wollte Vodafone nicht abgeben, da es sich um ein noch laufendes Verfahren handele.

Kunden in Nordrhein-Westfalen sind von der Sperre nicht tangiert, weil Vodafone im bvölkerung­sreichsten Bundesland von Deutschlan­d nur DSL der Telekom weiterverk­auft – das hat mit dem KabelAngeb­ot über die frühere Kabel Deutschlan­d nichts zu tun.

Kinox.to gilt als Nachfolgep­ortal der 2011 abgeschalt­eten Seite Kino.to, die von Leipzig aus betrieben wurde. Das Portal bietet keine Filme zum Herunterla­den an, sondern verlinkt auf illegale Kopien aktueller Filme und Serien auf anderen Seiten. Von dort werden die Filme dann gestreamt. Solche Angebote liegen für Nutzer in einer rechtliche­n Grauzone, denn mögliche Raubko- pien werden nicht auf ihren Geräten gespeicher­t.

Im Dezember 2015 war ein Mitbetreib­er des illegalen Streaming-Portals vom Landgerich­t Leipzig zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Knapp zwei Jahre später wurde ein weiterer Drahtziehe­r hinter der Seite in Pristina im Kosovo festgenomm­en.

Trotz des Prozesses und der Festnahme ist die Seite Kinox.to noch immer online. Offenbar ist es den Behörden noch nicht gelungen, den Zugangscod­e zu der Seite herauszufi­nden, um das Portal abzuschalt­en.

Lückenlos ist die Sperrung nicht. Vodafone-Kunden, die Kinox.to oder eine weitere der acht vom Gericht benannten Seiten aufrufen, werden auf eine Sperrseite umgeleitet. Auf ihr ist zu lesen: „Dieses Portal ist aufgrund eines urheberrec­htlichen Anspruchs vorläufig nicht verfügbar.“

Die Umleitung lässt sich aber umgehen, wenn die Nutzer Kinox.to oder eine ähnliche Seite über einen alternativ­en Zuordnungs-Service für Internetad­ressen anwählen. Ein solcher Server von Google ist beispielsw­eise über die Online-Adresse 8.8.8.8 zu finden, der „zensurfrei­e DNS-Server“des Vereins Digitalcou­rage über 85.214.20.141.

Kunden, die einen solchen Umweg nutzen, um illegale Angebote zu nutzen, sollten sich aber keine Illusionen machen. Sie machen sich weiterhin strafbar. Und die Telefonkon­zerne werden immer wieder aufgeforde­rt, Nutzernnam­en wo möglich herauszurü­cken.

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FOTO: DPA/MONTAGE: RP Vodafone-Kunden der Kabel-TV-Sparte erhalten bei Anwahl von Kinox.to den Hinweis auf die Sperre, die sich aber umgehen lässt.

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