Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Kachelmann steht Schmerzens­geld zu

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Der BGH wies eine Beschwerde von Springer gegen das Urteil des OLG Köln ab.

KARLSRUHE (dpa) Im Rechtsstre­it zwischen Jörg Kachelmann und dem Medienhaus Axel Springer kann der Wettermode­rator mit einem hohen Schmerzens­geld rechnen. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe wies eine Beschwerde von Springer ab, wie sowohl ein Unternehme­nssprecher als auch Kachelmann­s Anwalt bestätigte­n. Das Medienhaus wollte eine Revision gegen ein Urteil des Oberlandes­gerichts Köln aus dem Jahr 2016 erreichen. In dem Streit geht es um die Verletzung von Persönlich­keitsrecht­en. Die Entscheidu­ng hatte der Gerichtsho­f schon am vorigen Dienstag getroffen, sie wurde aber erst Samstag durch die „Emder Zeitung“bekannt.

Vom BGH war dazu am Wochenende keine Stellungna­hme zu erhalten. Der Sprecher von Axel Springer teilte mit: „Die Entscheidu­ng des Bundesgeri­chtshofs haben wir mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Wir halten sie für falsch und der Bedeutung der grundrecht­lich geschützte­n Berichters­tattungsfr­eiheit nicht angemessen. Deshalb prüfen wir nun die Möglichkei­t einer Verfassung­sbeschwerd­e.“

Kachelmann­s Anwalt Ralf Höcker schrieb im Kurznachri­chtendiens­t Twitter: „Kachelmann­s erste Schmerzens­geldklage gegen Springer endlich rechtskräf­tig erfolgreic­h!“Der Wettermode­rator selbst bedankte sich am Wochenende ebenfalls via Twitter bei seinem Anwalt und seinen Unterstütz­ern.

Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewalti­gung freigespro­chen worden. Das Oberlandes­gericht Köln verurteilt­e den Verlag im Juli 2016 zu 395.000 Euro Schmerzens­geld an Kachelmann und ließ eine Revision nicht zu.

Die „Bild“-Zeitung hatte in der Berichters­tattung über den Prozess nach Ansicht der Richter in ihrer gedruckten Ausgabe und online mehrmals die Grenzen des Erlaubten überschrit­ten und Kachelmann­s Persönlich­keitsrecht schwer verletzt. Unter anderem hielt das Oberlandes­gericht Fotos nicht für zulässig, die Kachelmann als Häftling im Gefängnish­of zeigten.

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FOTO: DPA

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