Neue Ansprüche
Zu „Brauchen wir ein Islamgesetz?“(RP vom 6. April): Wenn ich lese, dass die Islamverbände in der Lage wären, sich selbst zu finanzieren – also unabhängig von ausländischen Zahlungen –, wenn sie zu einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“würden, dann denke ich: Körperschaften des öffentlichen Rechts haben – wie christliche Kirchen und andere Religionsgemeinschaften – unter anderem das Recht, Steuern zu erheben, und Anspruch auf staatliche Finanzierungsleistungen. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts „Islamische Vereinigung“hätte den gleichen Anspruch auf staatliche Leistungen wie die christlichen Kirchen! Anstatt politisch für eine Entflechtung von Kirche und Staat und einer allmählichen Abschaffung kirchlicher Privilegien zu arbeiten, käme eine weitere privilegierte Institution dazu? Nach dem Motto: Eine Religion mehr ist besser als keine!