Wen das BKA als Zuwanderer definiert
Als (neue) Zuwanderer definiert das BKA Menschen, die den Status Asylbewerber, Duldung, Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtling oder unerlaubter Aufenthalt haben.
Ausländer, die Asyl oder Flüchtlingsschutz (nach Genfer Konvention) erhalten haben, werden in der Untersuchung nicht als Zuwanderer gewertet. Sie sind häufig schon lange in Deutschland.