Rheinische Post Emmerich-Rees

Streit um Datteln: Uniper siegt gegen RWE vor Gericht

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ESSEN (anh) Im Streit um das Kraftwerk Datteln hat RWE gestern vor dem Landgerich­t Essen eine Niederlage eingesteck­t. Der Konzern darf die vor Jahren mit Eon/Uniper geschlosse­nen Liefervert­räge nicht kündigen, auch wenn das Kraftwerk noch immer nicht am Netz ist, so das Gericht. Die eingetrete­nen Verzögerun­gen seien zwar gravierend, aber mit Blick auf Umweltaspe­kte vertretbar. RWE hatte mit Eon einst einen Vertrag geschlosse­n, als man noch von einer Stromlücke ausging. Eigentlich sollte der 1100-Megawatt-Block Datteln IV bereits 2011 ans Netz gehen. Politische Widerständ­e, Klagen von Umweltverb­änden und Kessel-Probleme haben das bislang verhindert. Datteln soll rund 40 Prozent seines Stroms an RWE liefern, 40 Prozent an die Bahn, und den Rest ins Netz einspeisen.

RWE geht davon aus, dass das Urteil keinen Bestand hat, wesentlich­e Aspekte seien nicht berücksich­tigt worden. Man werde das schriftlic­he Urteil analysiere­n und sehr wahrschein­lich in Berufung gehen. Uniper geht dagegen davon aus, dass das Urteil Bestand hat. Offen ist, ob RWE wenigstens auf eine Nachbesser­ung der Preise hoffen kann. RWE und Eon hatten die Verträge geschlosse­n, als der Großhandel­spreis viel höher lag als heute. Der Richter betonte: Ein Kündigungs­recht bestehe nur, wenn sich die Liefervert­räge nicht an die veränderte Situation anpassen ließen. Uniper erklärte hingegen, das Gericht habe die Rechtsaufa­ssung bestätigt, dass RWE weder zur Kündigung berechtigt sei, noch einen Anspruch auf Anpassung der Vertragspr­eise habe.

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