Schwimmunterricht im Burkini?
Fall einer Schule in Herne, die Ganzkörperbadeanzüge an muslimische Schülerinnen verleiht, hat zu einer hitzigen Debatte über die Grenzen der Integration geführt.
Eine deutsche Schule schafft Leihburkinis für muslimische Schülerinnen an, und die Wellen der Empörung schlagen hoch – um eine wasseraffine Metapher zu bemühen. Dabei erregt die Kritiker nicht so sehr die Vorstellung, in deutschen Spaßbädern könnte es bald aussehen, als solle dort ein Dokumentarfilm über Königspinguine gedreht werden statt wie bislang eher ein Softporno; die Kritiker der Burkini-Leihe machen sich Sorgen, dass durch den Ganzkörper-Badeanzug ein Frauen diskriminierendes Rollenbild verstärkt oder sogar „zementiert“werden könnte, wie es die stellvertretende CDU-Vorsitzende Julia Klöckner formuliert hat.
Das ist ein gutes und ernst zu nehmendes Argument, denn wie es die Religionspädagogin Lamya Kaddor gegenüber dem Internetportal Bento formuliert: „Beim Sportunterricht geht es nicht nur um Sport, sondern auch um Gleichwertigkeit, Gleichberechtigung und die Auseinandersetzung mit Körperlichkeit.“All das wird aber nicht gefördert, wenn manche Kinder – freiwillig oder erzwungen – nur in schwarzen Plastikhüllen teilnehmen dürfen.
Allerdings verliert diese grundsätzlich richtige Argumentation an Gewicht, wenn man den speziellen Fall näher betrachtet: Das Pestalozzi-Gymnasium in Herne hat im Jahr 2016 mithilfe von Spendengeldern 20 Leihburkinis angeschafft, damit muslimische Schülerinnen in der sechsten und achten Klasse am Schwimmunterricht teilnehmen können. So habe keine Schülerin eine Ausrede, den Schwimmunterricht zu verweigern, begründete Schulleiter Volker Gößling der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“gegenüber die Entscheidung, Leihburkinis anzuschaffen.
Die Schule halte in kleinem Umfang Unterrichtsmaterial wie etwa Federmäppchen, aber auch Sportbekleidung bereit, heißt es in einer Stellungnahme der Bezirksregierung: „Diese über Spenden in den Besitz der Schule übergegangenen Gegenstände können von Schülerinnen und Schülern genutzt werden, die entweder ihre eigenen Sachen vergessen haben oder sie aus finanziellen Gründen nicht selbst anschaffen können.“
In den vergangenen zwei Jahren haben 15 Mädchen von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Das ist großartig: Denn erstens ist es schrecklich, wenn Kinder ertrinken, weil sie nicht schwimmen können – unabhängig von ihrer Badebekleidung und Religionszugehörigkeit. Und zweitens kann Integration am Ende nur gelingen, wenn Menschen gemeinsam etwas tun und sich so als Teil einer Gemeinschaft begreifen können.
Natürlich weiß niemand, ob Burkiniträgerinnen, die gemeinsam mit halbnackten Mitschülern am Schwimmunterricht einer deutschen Schule teilnehmen, in zehn Jahren aufgeklärte junge Frauen sein werden; ob sie gelernt haben, dass der Besuch eines Hallenbads nicht automatisch eine Vergewaltigung mit sich bringt, sondern allenfalls Fußpilz; oder ob sie sich als Kampfschwimmerinnen in Diensten des IS auf Küstenschutzboote der Bundesmarine stürzen werden.
Aber auf eines kann man getrost wetten: Muslimische Mädchen, deren fundamentalistische Eltern sie lieber die Schule schwänzen lassen, als sie zum Schwimmunterricht zu schicken, werden es ganz sicher schwer haben in der deutschen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts. Wenn ein Leihburkini ihnen helfen kann – dann her damit!
Unsere freiheitliche und liberale Staatsordnung schreibt für die Bürger auch Pflichten vor. Das mag von einigen als Eingriff in die persönliche Freiheit empfunden werden, gilt aber im Hinblick auf andere Güter wie Chancengerechtigkeit, Recht auf Bildung oder faire Lastenteilung (bei der Zahlung von Steuern) als hinnehmbar. Zu diesen Zwängen gehört die Schulpflicht, und innerhalb der Schulpflicht die obligatorische Teilnahme am Schwimmunterricht. Seit einiger Zeit wollen wiederholt muslimische Eltern ihre Töchter von der Pflicht entbinden, am Schwimmunterricht teilzunehmen, um sie vor männlichen Blicken zu schützen.
Dahinter steckt die merkwürdige, zum Teil religiös motivierte Ansicht, dass Mädchen und junge Frauen in Badeanzügen nicht anständig gekleidet seien und begehrliche Blicke von Jungen und Männern auf sich ziehen würden. Das Pestalozzi-Gymnasium in Herne hat sich die auf den ersten Blick bestechende Lösung ausgedacht, solchen Mädchen Ganzkörper-Badeanzüge bereitzustellen, die kürzer Burkini heißen. Die Mädchen könnten so am Schwimmunterricht teilnehmen, den religiösen Bedenken der Eltern würde Rechnung getragen.
Die Schule hatte nicht mit den Reaktionen der deutschen Öffentlichkeit gerechnet, die in Teilen nachvollziehbar sind. Viele sehen die Aktion als Zurückweichen vor einer aggressiven Religionsauffassung, die auf bewährte Gepflogenheiten in der Schwimmbekleidung keine Rücksicht nimmt. Im Koran steht nirgends, wie eine Badekleidung im 21. Jahrhundert aussehen soll. Es bedarf einer extremen Auslegung der islamischen Regeln, einen Badeanzug als unanständig anzusehen. Eher entspricht es den Regeln einer patriarchalischen Gesellschaft, Frauen vorzuschreiben, wie viel Gesicht, Körper und Haut sie von sich sehen lassen dürfen.
Man sollte freilich die Kirche im Dorf lassen. Wenn junge muslimische Mädchen mit Burkini schwimmen lernen, ist es immer noch besser, als wenn sie es gar nicht tun. Es freilich den Schülerinnen völlig freizustellen, ob sie im Tanga, Bikini, Badeanzug oder mit Ganzkörperbedeckung zum Schwimmunterricht erscheinen, ist kein brauchbares pädagogisches Konzept. Wenn Schule und Schwimmunterricht Pflicht sind, könnte dafür auch eine bestimmte Kleiderordnung angemessen sein. So hat sich etwa die Willy-Brandt-Gesamtschule in Mülheim einen Kleiderkodex gegeben, um zu verhindern, dass Jungen in Jogginghosen oder Mädchen in Hotpants zum Unterricht erscheinen. Die Schule wurde von der Lehrergewerkschaft GEW als vorbildlich dargestellt. Darin heißt es: „Unsere Schule ist ein öffentlicher Ort, und daher haben wir grundsätzlich alle das Recht, frei über die Wahl unserer Kleidung zu entscheiden. Wichtig bei der Auswahl ist, dass wir niemand anderen damit irritieren.“
Das geht schon fast zu weit, aber gegen allgemeine Grundsätze einer angemessenen Kleidung ist nichts einzuwenden. Und zum Schwimmunterricht gehören nun mal Badehose und Badeanzug, alles andere nicht. Das müssen auch Muslime beachten. Man sollte andererseits solche Eltern behutsam mitnehmen, sie von der Harmlosigkeit eines Badeanzugs überzeugen. Auf keinen Fall darf man Mädchen mit Gewalt einen Badeanzug anziehen. Aber den Burkini akzeptieren oder gar fördern muss man auch nicht.