Rheinische Post Erkelenz

Vorsicht bei Sanktionen

- VON MARTIN KESSLER

Es ist gut, dass die USA ein Gesetz haben, das automatisc­h Sanktionen gegen Länder auslöst, die mit chemischen Waffen hantieren. Im Fall des Nervengift­s Nowitschok handelt es sich um den chemischen Angriff auf eine Person, die den Schutz eines westlichen Landes, eben von Großbritan­nien, genießt. Klar also, dass die Briten und ihre engsten Verbündete­n, darunter auch die USA, aktiv werden müssen.

Allerdings bedarf es beim Angriff auf den Doppelagen­ten Skripal und seine Tochter zumindest eindeutige­r Hinweise, dass der Auftrag aus Moskau stammt. Der Trick der Amerikaner, die Russen mit Sanktionen zu bedrohen, falls diese ihre Unschuld nicht beweisen können, greift zu kurz. So schlimm der Anschlag auch war, die Beweislage ist noch immer dürftig, oder die Geheimdien­ste weigern sich zu sagen, was sie wissen.

In jedem Fall müssen die westlichen Alliierten diesen Anschlag weiter untersuche­n und die Vorwürfe gegen Russland erhärten. Wirksame Sanktionen sind nur in diesem Fall erlaubt, auch wenn wir über den Angriff auf Leib und Leben der beiden Russen zu Recht empört sind.

BEITRAG

KREML NENNT US-SANKTIONEN . . ., TITELSEITE

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