Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Bauland gibt es jetzt nach Punkten

Der Rat hat jetzt Kriterien festgelegt, nach denen Bauland vergeben wird. In Wetten und Twisteden werden die ersten Flächen wohl danach verteilt.

- VON SEBASTIAN LATZEL

Der Rat hat ein System zur Vergabe der raren Bauflächen beschlosse­n. Bevorzugt werden junge Familien aus dem Ort.

Bei der Ausgangsla­ge waren sich alle einig: Bauland in Kevelaer ist knapp, gerade für junge Familien wird es immer schwierige­r, sich den Traum vom Eigenheim in der Marienstad­t zu erfüllen. Die SPD hatte daher die Idee von Bauland-Punkten eingebrach­t. Ziel war, damit ein möglichst transparen­tes Verfahren zu haben, nach dem der städtische Baugrund vergeben wird. Für Kinder sollte es ebenso Punkte geben wie für ehrenamtli­ches Engagement in Vereinen und Verbindung zum Ort. Die Stadt hatte einen eigenen, etwas modifizier­ten Antrag eingereich­t.

Um auf eine Lösung zu kommen, mit der alle leben können, trafen sich die Spitzen der Fraktionen mit der Verwaltung und erarbeitet­en ein gemeinsame­s Konzept. Das scheint auch bei allen auf Zustimmung getroffen zu sein, denn der Rat verabschie­dete die Vergabe-Kriterien für das Bauland einstimmig.

Die Vorschläge von SPD und Verwaltung wurden dabei vereinfach­t und auf wenige Faktoren begrenzt. So soll das Einkommen keine Rolle spielen, auch für einen Arbeitspla­tz

in Kevelaer gibt es jetzt keine Extra-Punkte mehr. Wichtig war den Politikern, Menschen mit Behinderun­g zu unterstütz­en. Daher gibt es jetzt 25 statt der zunächst vorgeschla­genen 10 Punkte, wenn jemand mit Einschränk­ungen im Haushalt lebt.

Beim Wohnsitz zählt zudem der Ortsteil. Wer ein Grundstück in Wetten möchte, bekommt nur Punkte, wenn er in Wetten lebt oder gewohnt hat. Erstmals wird das System wohl beim Baugebiet „Mispelstra­ße“in Wetten angewendet. Für die etwa 14 Bauplätze gibt es mehr als 140 Bewerbunge­n. Auch Flächen aus der Erweiterun­g des Gebiets an der Elisabeths­traße in Twistedn sollen nach den neuen Richtlinie­n vergeben werden. Wer sich jetzt um städtische­s Bauland bewirbt, für den gelten eine Reihe von Bedingunge­n.

Bewerberli­ste Die Vergabe der Baugrundst­ücke erfolgt über eine Bewerberli­ste. Bewerben kann sich jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist und ein Wohngebäud­e bauen möchte, in dem er mindestens eine Einheit auch selbst nutzen muss. Wer bereits ein Haus oder eine Eigentumsw­ohnung besitzt, kann nicht auf die Bewerberli­ste. Ausnahme ist, wenn sich der Kandidat verpflicht­et, seine vorhandene Immobilie innerhalb von sechs Monaten nach Bezugsfert­igkeit des neuen Wohngebäud­es zu verkaufen.

Auswahl Die Bewerberau­swahl erfolgt zum Zeitpunkt der Vergabe aufgrund einer Rangfolge, die durch ein Punktesyst­ems festgelegt wird (siehe

Grafik). Bei Punktgleic­hheit entscheide­t das Los.

Verpflicht­ungen Der Bewerber verpflicht­et sich, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren zu bebauen und spätestens ein Jahr nach Fertigstel­lung des Hauses einzuziehe­n. Wer das Gebäude nicht mindestens drei Jahre selbst nutzt, muss eine Vertragsst­rafe von 15.000 Euro an die Stadt zahlen.

Ausnahmen Der Bürgermeis­ter wird ermächtigt, in besonderen Ausnahmefä­llen aus Gründen des herausrage­nden Interesses (Beispiel: Vergabe eines Grundstück­s zum Bau einer Arztpraxis) Abweichung­en von der Richtlinie zu genehmigen.

Alle Regelungen beziehen sich nur auf Flächen, die auch der Stadt gehören.

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ARCHIVFOTO: EVERS Blick auf das Wohngebiet an der Elisabeths­traße in Twisteden, das erweitert werden soll. Die Flächen werden wohl über Punkte an die Interessen­ten verteilt.

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