Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Bauland gibt es jetzt nach Punkten
Der Rat hat jetzt Kriterien festgelegt, nach denen Bauland vergeben wird. In Wetten und Twisteden werden die ersten Flächen wohl danach verteilt.
Der Rat hat ein System zur Vergabe der raren Bauflächen beschlossen. Bevorzugt werden junge Familien aus dem Ort.
Bei der Ausgangslage waren sich alle einig: Bauland in Kevelaer ist knapp, gerade für junge Familien wird es immer schwieriger, sich den Traum vom Eigenheim in der Marienstadt zu erfüllen. Die SPD hatte daher die Idee von Bauland-Punkten eingebracht. Ziel war, damit ein möglichst transparentes Verfahren zu haben, nach dem der städtische Baugrund vergeben wird. Für Kinder sollte es ebenso Punkte geben wie für ehrenamtliches Engagement in Vereinen und Verbindung zum Ort. Die Stadt hatte einen eigenen, etwas modifizierten Antrag eingereicht.
Um auf eine Lösung zu kommen, mit der alle leben können, trafen sich die Spitzen der Fraktionen mit der Verwaltung und erarbeiteten ein gemeinsames Konzept. Das scheint auch bei allen auf Zustimmung getroffen zu sein, denn der Rat verabschiedete die Vergabe-Kriterien für das Bauland einstimmig.
Die Vorschläge von SPD und Verwaltung wurden dabei vereinfacht und auf wenige Faktoren begrenzt. So soll das Einkommen keine Rolle spielen, auch für einen Arbeitsplatz
in Kevelaer gibt es jetzt keine Extra-Punkte mehr. Wichtig war den Politikern, Menschen mit Behinderung zu unterstützen. Daher gibt es jetzt 25 statt der zunächst vorgeschlagenen 10 Punkte, wenn jemand mit Einschränkungen im Haushalt lebt.
Beim Wohnsitz zählt zudem der Ortsteil. Wer ein Grundstück in Wetten möchte, bekommt nur Punkte, wenn er in Wetten lebt oder gewohnt hat. Erstmals wird das System wohl beim Baugebiet „Mispelstraße“in Wetten angewendet. Für die etwa 14 Bauplätze gibt es mehr als 140 Bewerbungen. Auch Flächen aus der Erweiterung des Gebiets an der Elisabethstraße in Twistedn sollen nach den neuen Richtlinien vergeben werden. Wer sich jetzt um städtisches Bauland bewirbt, für den gelten eine Reihe von Bedingungen.
Bewerberliste Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt über eine Bewerberliste. Bewerben kann sich jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist und ein Wohngebäude bauen möchte, in dem er mindestens eine Einheit auch selbst nutzen muss. Wer bereits ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, kann nicht auf die Bewerberliste. Ausnahme ist, wenn sich der Kandidat verpflichtet, seine vorhandene Immobilie innerhalb von sechs Monaten nach Bezugsfertigkeit des neuen Wohngebäudes zu verkaufen.
Auswahl Die Bewerberauswahl erfolgt zum Zeitpunkt der Vergabe aufgrund einer Rangfolge, die durch ein Punktesystems festgelegt wird (siehe
Grafik). Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Verpflichtungen Der Bewerber verpflichtet sich, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren zu bebauen und spätestens ein Jahr nach Fertigstellung des Hauses einzuziehen. Wer das Gebäude nicht mindestens drei Jahre selbst nutzt, muss eine Vertragsstrafe von 15.000 Euro an die Stadt zahlen.
Ausnahmen Der Bürgermeister wird ermächtigt, in besonderen Ausnahmefällen aus Gründen des herausragenden Interesses (Beispiel: Vergabe eines Grundstücks zum Bau einer Arztpraxis) Abweichungen von der Richtlinie zu genehmigen.
Alle Regelungen beziehen sich nur auf Flächen, die auch der Stadt gehören.