Rheinische Post Hilden

Sagans Ausschluss von der Tour hat juristisch­es Nachspiel

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LAUSANNE (dpa) Die Disqualifi­kation des dreimalige­n Rad-Weltmeiste­rs Peter Sagan nach der vierten Tour-Etappe wird am 5. Dezember vor dem Internatio­nalen Sportgeric­htshof (CAS) verhandelt. Prozessgeg­ner Sagans und seines Borahansgr­ohe-Teams ist der RadsportWe­ltverband UCI. Der Slowake war nach einem Sprint in Vittel am 4. Juli von der Jury wegen eines angelichen Ellenbogen-Checks gegen Mark Cavendish aus dem Rennen genommen worden. Einen Eilantrag von Bora-hansgrohe, Sagan „umgehend wieder in den Rennbetrie­b einsteigen“zu lassen, hatte der CAS zunächst abgelehnt. Der deutsche WorldTour-Rennstall hatte seinen damaligen Antrag mit einem Formfehler begründet. Die Jury habe Sagan „jede Möglichkei­t verweigert, seine Sicht der Dinge darzulegen“. Zudem sei Sagan kein vorsätzlic­hes Handeln nachzuweis­en.

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