Sagans Ausschluss von der Tour hat juristisches Nachspiel
LAUSANNE (dpa) Die Disqualifikation des dreimaligen Rad-Weltmeisters Peter Sagan nach der vierten Tour-Etappe wird am 5. Dezember vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) verhandelt. Prozessgegner Sagans und seines Borahansgrohe-Teams ist der RadsportWeltverband UCI. Der Slowake war nach einem Sprint in Vittel am 4. Juli von der Jury wegen eines angelichen Ellenbogen-Checks gegen Mark Cavendish aus dem Rennen genommen worden. Einen Eilantrag von Bora-hansgrohe, Sagan „umgehend wieder in den Rennbetrieb einsteigen“zu lassen, hatte der CAS zunächst abgelehnt. Der deutsche WorldTour-Rennstall hatte seinen damaligen Antrag mit einem Formfehler begründet. Die Jury habe Sagan „jede Möglichkeit verweigert, seine Sicht der Dinge darzulegen“. Zudem sei Sagan kein vorsätzliches Handeln nachzuweisen.