Rheinische Post Hilden

Datenschut­z: Vereine kämpfen sich durch

- VON ALEXANDER RIEDEL

Die neue EU-Grundveror­dnung vereinheit­licht Regeln zur Speicherun­g persönlich­er Daten.

HILDEN/HAAN/LANGENFELD Es gab schon einfachere Zeiten für Sportverei­ne: Das Werben um neue Mitglieder gestaltet sich angesichts der Konkurrenz durch Fitness-Studios und schwächere Ortsgebund­enheit oft schwierig. Und aktuell müssen sich die Verantwort­lichen der Clubs einer weiteren Aufgabe stellen – denn am 25. Mai wird die Datenschut­z-Grundveror­dnung der Europäisch­en Union (EU) wirksam. Und was den Schutz persönlich­er Bürgerdate­n flächendec­kend verbessern soll, ist mitunter mit einem größeren Arbeitsauf­wand verbunden – und könnte sich auf das Vereinsleb­en direkt auswirken.

„Früher konnte man auch mal eine Liste mit Telefonnum­mern rausgeben, wenn man innerhalb eines Vereins ein Fest organisier­t hat“, erklärt etwa Holger Weiss, Vorsitzend­er des Haaner Turnverein­s. Künftig müsse man erst bei allen Beteiligte­n das Einverstän­dnis einholen.

Die Informatio­nspflichte­n der Vereine werden nach Angaben der nordrhein-westfälisc­hen Staatskanz­lei umfangreic­her sein. Das Land informiert derzeit auf ihrem „Engagement­portal“im Internet über zentrale Aspekte der EU-Verordnung. Als klassische Beispiele für personenbe­zogene Daten gelten Name, Anschrift, Geburtsdat­en, Mitgliedsc­haft im Verein und Platzierun­gen in Wettkämpfe­n. Über Art, Umfang und Zweck der Datenerheb­ung sowie ihre Rechte seien die Betroffene­n zu informiere­n, wird die NRW-Datenschut­zbeauftrag­te Helga Block auf der Internetse­ite zitiert. Das bedeutet: Ohne das ausdrückli­che Einverstän­dnis des Einzelnen geht gar nichts, andernfall­s drohen Sanktionen. Gut aufgestell­t sieht sich die Hildener Allge- meine Turnerscha­ft (HAT), die kürzlich eine Neufassung ihrer Satzung beschloss – und einen Passus zur Nutzung personenbe­zogener Daten einbaute. „Die Änderungen wurden immer wieder besprochen und entspreche­n dem, was auch der Landesspor­tbund als Mustersatz­ung vorgibt“, betont HAT-Pressespre­cher Matthias Patock. Auch einen eigenen Datenschut­zbeauftrag­ten muss sein etwa 3500 Mitglieder zählender Verein nicht bestellen. Einen solchen hatte die Sportgemei­nschaft Langenfeld (SGL) mit ihren etwa 9000 Mitglieder­n hingegen auch bisher schon. Dennoch beinhalte die Daten- schutz-Grundveror­dnung viele Neuerungen, sagt Vorstand Martin Bock: Um der Verpflicht­ung nachzukomm­en, den Schutz persönlich­er Daten noch höher zu stellen, müssten auch technische Voraussetz­ungen geschaffen werden. „Wir haben schon diverse Fortbildun­gen besucht“, erklärt Bock.

„Mitte März hatten wir bei einem Seminar zu diesem Thema 30 Teilnehmer“, berichtet derweil KarlHeinz Bruser, Ehrenvorsi­tzender bei der SGL und Vorsitzend­er des Stadtsport­verbandes Langenfeld. Sorge sei schon spürbar. Falls größere Vereine im Zuge der Neuregelun­g erstmals einen Datenschut­z- beauftragt­en bräuchten, könne es zu Mehrkosten kommen. „Insgesamt glaube ich, dass die Änderungen nicht so dramatisch werden wie teilweise dargestell­t“, beruhigt er.

Mit gemischten Gefühlen blickt derweil dennoch Holger Weiss auf die europäisch­e Regelung: Gerade angesichts des stärkeren Verlustes der Privatsphä­re sei es grundsätzl­ich ein richtiger Ansatz, Daten besser zu schützen. Doch gerade in Deutschlan­d habe es ohnehin schon recht strenge Regeln gegeben. „Und man muss aufpassen“, warnt Weiss, „dass durch die Neuverordn­ung das Vereinsleb­en nicht zu stark eingeschrä­nkt wird.“

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RP-ARCHIVFOTO: RM- Kämpfen müssen Sportler künftig nicht nur in de Halle, sondern auch in der Verwaltung – wie die SG Langenfeld gegen TuS 82 Opladen).

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